Auf Staatshilfe für die Zeit geschlossener Geschäfte warten manche Gasthaus- und Hotelbetreiber bis heute.

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Wien – Das soeben aufgepoppte Problem mit den zu spät gewährten Corona-Hilfen Ausfallsbonus III und Verlustersatz III schürt Existenzängste. Österreich-weit warten laut Erhebung des Beratungsunternehmens Finanzombudsteam tausende Unternehmen in Summe auf 1,275 Milliarden Euro an Corona-Hilfszahlungen – auch, weil das Gesetz nicht EU-konform erlassen wurde, rechnet der Chef von Finanzombudsteam, Gerald Zmuegg, vor.

Der Umstand bringt insbesondere Interessenvertreter in der Wirtschaft in Zugzwang. Seit Wochen werden sie von teils prominenten Hotelbetreibern, Kaffeehausbesitzern und Gastronomen geradezu bombardiert, die Schieflage endlich zu beseitigen und den von der Abwicklungsagentur Cofag verhängten Auszahlungsstopp aufzuheben.

Überförderung?

Dieser war, wie DER STANDARD berichtete, notwendig geworden, weil die EU-Kommission Verdacht hegte, dass Österreich Corona-Hilfen zu lang und zu üppig zugesprochen hat. Das betrifft einerseits die Covid-19-Hilfszahlungen Verlustersatz III und Ausfallbonus III, die nach Ablauf des bis 30. Juni 2022 befristeten EU-Krisen-Beihilfenrahmens (für Ausfälle bis zurück ins Jahr 2021) gewährt wurden, und anderseits Hilfen für Unternehmen, die zwar als Einzelgesellschaften registriert, aber denselben wirtschaftlichen Eigentümern zurechenbar sind. Letzteren soll nach Ansicht der EU-Wettbewerbskommission insgesamt zu viel an Covid-Hilfen gezahlt worden sein.

Doch so einfach und schnell wie erhofft geht die Sanierung nicht vonstatten. Es sind unterschiedliche Rechtsauffassungen, die Österreich und Brüssel trennen. Die Beschwichtigungen seitens hochrangiger Wirtschaftskammer-Funktionäre, niemand werde bezogene Hilfen zurückzahlen müssen, aber zu spät gewährte Förderungen würden wohl nicht mehr ausgezahlt, führen kaum zu einer Lösung. Denn das würde eine Ungleichbehandlung darstellen, die auch durch das Regelwerk der Covid-19-Finanzierungsgesellschaft Cofag nicht gedeckt wäre.

Befristeter Rahmen

Denn der befristete EU-Rahmen sieht vor, dass eine Beihilfe spätestens am 30. Juni 2022 zu gewähren ist – und dies stellt nach den Regeln der Cofag einen einklagbaren Rechtsanspruch dar, der ab Einbringung des Antrags vorliegt.

Nach Monaten des Zitterns zeichnet sich ein anderer Ausweg aus der Misere ab: die nachträgliche Sanierung des Problems im Wege einer Art Reparatur-Beihilfe, die Österreich bei der EU-Kommission beantragen muss. Notifiziert Brüssel eine solche beihilfenrechtskonforme Schadenskompensationsmaßnahme, kann der durch rechtliche Unklarheiten entstandene Schaden saniert werden, skizziert ein mit der Materie vertrauter Auskenner die Vorgangsweise. Man orientiere sich dabei an der deutschen Anti-Schadens-Maßnahme "Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich", mittels der Unternehmen bei pandemiebedingten Schließungen gestützt wurden.

Nicht ohne die Kommission

Ehe Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) mit EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager keine Einigung erzielt, kann der Sack für die Corona-Hilfen-Probleme aber nicht zugemacht werden.

(Luise Ungerboeck, 12.5.2023)