"Im Namen der Republik" heißt es am Sonntag auf der Titelseite der "Kronen Zeitung".

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Wien – Marketing-Aktionen, Gewinnspiele oder Abo-Geschenke sorgen immer wieder für wechselseitige Klagen zwischen der Mediengruppe Österreich und der "Kronen Zeitung", die "Krone" musste jetzt ein Urteil auf einem besonders prominenten und teurem Platz veröffentlichen: Auf der Titelseite der "Krone am Sonntag". In dem Urteil des Handelsgericht Wien geht es um ein von der "Krone" als Geschenk angekündigtes Poster des österreichischen Fußball-Nationalteams. Die Mediengruppe Österreich hatte auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung geklagt.

"Die beklagte Partei ist ab sofort schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, Beigaben zu periodischen Druckwerken, insbesondere ein Poster des österreichischen Fußball-Nationalteams, als der 'Kronen Zeitung' beigefügtes Geschenk anzukündigen, wenn die angekündigte Beigabe tatsächlich nicht dem entsprechenden periodischen Druckwerk beigelegt ist, insbesondere der als Poster angekündigte Zeitungsbestandteil lediglich aus einer Doppelseite auf üblichem Zeitungspapier, in der üblichen redaktionellen Ausgestaltung mit Angabe des Erscheinungsdatums, der Seitenzahl sowie des entsprechenden Zeitungsteils ('Euro-Extra') besteht", heißt es in dem veröffentlichten Urteil auf Seite eins der "Krone am Sonntag".

Laut Handelsgericht musste die "Krone" dieses Urteil binnen 14 Tagen auf der Titelsseite einer Sonntagsausgabe veröffentlichen. (red, 14.5.2023)