Der Jugendliche hätte gemäß der Anklage bis zu eineinhalb Jahre Haft erhalten können.

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Linz – In der Prozessserie um die Halloween-Krawalle in Linz ist am Mittwoch der Aufwiegler vom Landesgericht Linz rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft mit dreijähriger Probezeit verurteilt worden. Der damals 16-Jährige hatte ein Video gepostet, das die flashmobartigen Ausschreitungen befeuerte. Darin werden Parallelen zu dem Spielfilm "Athena" gezogen, der Straßenschlachten und Polizeigewalt in der französischen Vorstadt zum Inhalt hat.

Die Anklage lautete auf schwere gemeinschaftliche Gewalt als Bestimmungstäter, dafür hätte der Jugendliche bis zu eineinhalb Jahre Haft erhalten können. Doch sein Tatsachengeständnis sowie seine inzwischen erlangte Einsicht, etwas Falsches getan zu haben, führte zu einem milden Urteil. So scheine es "gerade noch nicht im Leumundszeugnis" auf, merkte der Richter an. Als Auflage erhielt er einen Bewährungshelfer für die Dauer der Probezeit. Außerdem muss er eine Unterweisung zum Thema verantwortungsvoller Umgang mit sozialen Medien erhalten. Sein Smartphone wurde konfisziert.

Jugendlicher wollte im "Internet berühmt" werden

Der Tischlerlehrling hatte im Prozess versichert, er habe mit dem Video im Internet nur "berühmt werden" wollen. Am 30. Oktober 2022 lud er es hoch und verknüpfte es mit einem Foto vom Linzer Taubenmarkt. Er selber war bei den Ausschreitungen von mehreren Hundert überwiegend Jugendlichen am Abend darauf in der Linzer Innenstadt aber nicht dabei. Er habe keine Randale anzetteln wollen, habe jedoch "schon ein bisschen damit gerechnet", gab er zu. Laut Angaben des Innenministeriums entstand durch die Halloween-Ausschreitungen ein Sachschaden von knapp 5.000 Euro.

Die Rolle des Angeklagten sah die Staatsanwältin schon als Aufwiegler, wenn man einen "erschreckend gewalttätigen Film" hochlädt. Er sei sich klar gewesen, dass es zu "Verletzungen von Polizisten und Beschädigungen der kritischen Infrastruktur kommen kann". Nach den Ausschreitungen habe er sich dann auch im Internet noch mit dem gebrüstet, was er angezettelt habe. "Für das, was man in der virtuellen Welt macht, muss man sich in der realen Welt auch verantworten", hielt sie ihm vor.

Unterweisung im Umgang mit sozialen Medien

Der Verteidiger sprach von einer gewissen "Sorglosigkeit" des Teenagers. Sein Mandant sei "absolut unbescholten", ein ordentlicher Jugendlicher, unterstrich er. "Man muss ihm nicht alles verbauen", hatte er sich im Eröffnungsplädoyer gegen eine harte, generalpräventive Haftstrafe ausgesprochen. Denn bei dem Teenager habe ein Umdenken eingesetzt, und er habe sich von damaligen Freunden getrennt.

Der inzwischen 17-Jährige meinte auf Nachfrage des Richters, ob er "im Hintergrund die Fäden" gezogen oder "nur so eine Idee" gehabt habe: "Es war einfach eine blöde Idee." Bei der Hausdurchsuchung am 17. Dezember 2022 sei ihm dies bewusst geworden. Die Empfehlung der Jugendgerichtshilfe für eine Schulung zum adäquaten Medienumgang würde er annehmen, sagte er zu. Denn er wisse, dass wegen seines Postings "Menschen zum Taubenmarkt gegangen sind". Immerhin wurde es 20.000-mal angeklickt und erhielt 500 Likes. (red, APA, 17.5.2023)