Wegen steigender Kosten musste das Lehrpersonal an der Rudolf-Steiner-Schule in Wien schon reduziert werden. Darum fordert die Waldorfschule vorm VfGH die gleichen Förderungen, wie sie kirchlich geführte Schulen bekommen.

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Eine Wiener Waldorfschule zieht erneut wegen der Ungleichbehandlung mit konfessionellen Privatschulen vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Im Kern geht es darum, dass konfessionelle Schulen vom Staat die vollen Lehrergehälter abgegolten werden. Nicht-konfessionelle Privatschulen müssen dagegen um Subventionen ansuchen, die oft nicht oder nur in geringem Ausmaß gewährt werden. Seit 2017 hat der VfGH bereits zweimal ähnlichen Beschwerden nicht stattgegeben.

Steigende Kosten, minimale Förderung

Im konkreten Fall geht es um die Rudolf-Steiner-Schule in Wien-Mauer. Die Einrichtung ist mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet und kann damit anerkannte Schulzeugnisse ausstellen. Sie führt von der Volksschule bis zur Matura und folgt der sogenannten Waldorfpädagogik, die auf der anthroposophischen Menschenkunde Rudolf Steiners (1861–1925) beruht. "Diese zeichnet sich unter anderem durch die Lehren von der Dreigliederung des Menschen (Geist, Seele und Leib) und die Temperamentenlehre aus", heißt es in der Beschwerde. Jährlich erhält sie derzeit rund 750 Euro pro Schülerin beziehungsweise Schüler plus sechs vom Bund bezahlte Lehrkräfte – von insgesamt 43.

Ursula Kaufmann, pädagogische Leiterin der Schule, sagt dazu im ORF-Radio: "Bei den Personalkosten haben wir 250.000 Euro Mehrkosten, ohne auch nur eine Stunde mehr zu unterrichten. Da wir nur minimal wenig Förderungen bekommen, müssen den Löwenanteil unsere Eltern bezahlen. Wir müssen permanent im pädagogischen Bereich Einsparungen treffen." Wenn das so weiterlaufe, wisse sie nicht, wie sie den Betrieb aufrechterhalten solle.

Ungleichbehandlung mit von Kirchen geführten Schulen

Da konfessionellen Privatschulen alle Lehrkräfte vom Staat finanziert werden, ortet die Waldorfschule eine verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung. Zuletzt bestätigte der VfGH zwar, dass die Schulen tatsächlich ungleich behandelt werden – gleichzeitig sah er diese Differenzierung aber als "sachlich gerechtfertigt" an. Dabei verwies er unter anderem auf die auch durch völkerrechtliche Verpflichtungen wie das Konkordat festgehaltene besondere Bedeutung der konfessionellen Privatschulen im Schulsystem. Im Konkordat verpflichtet sich die Republik unter anderem, die Lehrerkosten konfessioneller Privatschulen zur Gänze zu tragen. Die besondere Stellung dieser Schulen liege innerhalb des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums des Staats, so der VfGH.

Unter anderem argumentiert die Schule nun damit, dass das Religionsbekenntnis kein verfassungskonformes Unterscheidungskriterium darstellt. "Zwischen den nicht-konfessionellen Privatschulen und den konfessionellen Privatschulen gibt es keine wesentlichen Unterschiede im Tatsachenbereich, die die differenzierte Behandlung (...) rechtfertigen würden." An beiden könne der Schulpflicht nachgekommen werden, es werde nach gesetzlich anerkannten Lehrplänen unterrichtet, und die ausgestellten Schulzeugnisse der Privatschulen seien jenen von öffentlichen Schulen gleichgestellt.

Antrag als Notwehr

"Die rechtliche Ungleichbehandlung ist neben dem Konkordat im Privatschulgesetz begründet, das im Jahr 1962 zu einem Zeitpunkt in Kraft getreten ist, als es überwiegend konfessionelle Privatschulen und noch keine nicht-konfessionellen Privatschulen in freier Trägerschaft gab", betonte der Anwalt der Schule, Wolfram Proksch, in einer Aussendung. "Abgesehen davon, dass die Differenzierung zwischen konfessionellen und nicht-konfessionellen Privatschulen bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gleichheitswidrig war."

In faktischer Sicht verweist die Schule darauf, dass die Subventionen für Alternativschulen in den vergangenen zehn Jahren pro Kind gesunken seien. "Seit zehn Jahren steigt die Schülerzahl, während die Förderung stagniert, was de facto eine Kürzung um 25 Prozent ergibt. Die konfessionellen Volksschulen werden um das über Zehnfache höher gefördert als Waldorfschulen." Den nunmehrigen Antrag sieht man nun als "Notwehr".

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass wichtige Reformen wie fächer- und jahrgangsübergreifender Unterricht, ganztägig verschränkter Unterricht und das Aufbrechen der 50-Minuten-Einheiten zunächst an Alternativschulen entwickelt worden seien. Darüber hinaus entlaste man durch die Aufnahme von Schülern das staatliche Schulsystem – und in Deutschland sei eine Gleichstellung schon Realität. (APA, red, 19.5.2023)