STANDARD-Mitarbeiterin Lisa Nimmervoll Linz - Freitag sind Frau G. und ihre drei Söhne noch „rechtmäßig" in Österreich. Ab dem 1. April 2000, sind sie am Papier „Illegale". Und damit potentiell von Abschiebung bedroht, befürchtet der Landessprecher der Grünen, Gottfried Hirz. Denn Frau G. und die drei Buben im Alter von sechs, acht und zehn Jahren sind Kosovo-Flüchtlinge, die vor eineinhalb Jahren im Zuge des Krieges aus ihrem Heimatdorf in der Nähe von Orahovac nach Eferding geflüchtet sind. Dort arbeitet der Ehemann von Frau G. seit Jahren als Gastarbeiter und erhält seither seine Familie. Die befristete Aufenthaltsgenehmigung für Kosovo-Flüchtlinge läuft aber mit Stichtag 31.März bzw. 31.Juli 2000 aus. Wer bis dahin Österreich nicht Richtung alter Heimat verlassen hat, hält sich offiziell „nicht rechtmäßig" im Land auf. Für Frau G. und ihre Söhne ist das der morgige Samstag, ab dem sie den Status der „Illegalen" trägt. Laut Innenministerium ist der Großteil der etwa 10.000 Kosovo-Flüchtlinge bereits zurückgekehrt. Knapp 1400 Personen aus dem Kosovo seien noch in Bundesbetreuung. Im Bezirk Eferding sollen laut Volkshilfe rund 20 Personen, in Oberösterreich 80 bis 100, vor allem Frauen und Kinder, von der aktuellen Rückkehraktion in den Kosovo betroffen sein. Viele von ihnen haben sich in den letzten Wochen „verzweifelt" an sie gewendet, erzählt Ingrid Gumpelmaier, Flüchtlingsbetreuerin in Karenz, im Gespräch mit dem STANDARD. Sie kritisiert, dass durch das Ende der Kosovo-Aktion die Familien zerrissen und Kinder etwa aus Kindergarten oder Schule gerissen würden. Zudem sei die Einteilung der Flüchtlinge zu einem der zwei Rückreisetermine (März und Juli) äußerst fraglich. Bei zwei „fact finding"-Reisen im Oktober 1999 und Februar 2000 besuchten Beamte mehrerer Bundesländer den Kosovo. Dort begutachteten sie die angegebenen Adressen der Flüchtlinge auf Schäden und dementsprechende Bewohnbarkeit. Gerhard Katzlinger, Koordinator der Flüchtlingshilfe des Landes Oberösterreich, fotografierte und dokumentierte 350 Häuser, ordnete sie fünf Kategorien von unbeschädigt bis schwer beschädigt, also unbewohnbar zu. Wessen Haus in Kategorie drei bis fünf fällt, darf bis Juli bleiben. Die anderen sollten Ende März ausreisen. Auch wenn Familien getrennt würden. „Sie waren ja auch vor dem Krieg getrennt", sagt Katzlinger. Aber niemand habe damit zu rechnen, sofort kontrolliert zu werden, ob die Ausreiseaufforderung erfüllt wurde. Aus dem Innenministerium heißt es, es werde keine Nacht-und-Nebel-Abschiebeaktionen geben. Jeder Fall werde geprüft, für Härtefälle gebe es „humanitäre Aufenthaltsbewilligungen". Sonderquote Günther Dachs, Rechtsberater der Flüchtlingsbetreuung der Volkshilfe, fordert indes überhaupt eine „Sonderquote für Familienzusammenführung". Die Quoten seien längst ausgeschöpft, die formale Möglichkeit, im Inland einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen, bliebe für die Kosovo-Flüchtlinge völlig inhaltsleer, da aufgrund des fehlenden Kontingents ohnedies keine Chance auf Realisierung bestehe.