Turbulente Zeiten herrschen für zahlreiche Studierende an der Medizinschen Universität Graz (MUG): Bis zum 1. Oktober müssen rund 950 Hörer den Überstieg in den nächsten Studienabschnitt schaffen, wenn sie nach dem alten Studienplan weiterstudieren wollen.
Gesetzesänderung nötig
Sonst werden sie dem neuen Studienplan unterstellt. Lehrveranstaltungen für den ersten Abschnitt werden dann überhaupt nicht mehr angeboten. Hochschülerschaft und Senat wollen, dass zumindest die Hörer aus dem zweiten und dritten Abschnitt verlängerte Übergangsfristen bekommen - dazu müsste allerdings die gesetzliche Regelung geändert werden.
Neuer Studienplan
Seit 1. Oktober 2002 gilt in Graz der Studienplan für das neue Diplomstudium Humanmedizin (202), davor galt jener des alten Rigorosenstudium. "Das Gesetz legt fest, dass die Studienabschnitte, die im Oktober 2002 noch nicht abgeschlossen waren, in der gesetzlichen Studiendauer plus einem Semester abzuschließen sind", erläutert der Vizerektor für Studium und Lehre, Gilbert Reibnegger, im Gespräch mit der APA.
Toleranzsemester vergeben
Zusätzlich durfte die Studienkommission laut Gesetz drei weitere Zusatzsemester insgesamt vergeben. "Das bedeutet für den ersten Abschnitt vier Semester plus ein Toleranzsemester plus ein Zusatzsemester, für den zweiten Abschnitt alter Ordnung haben die Hörer drei plus ein plus zwei Zusatzsemester, für den dritten fünf Semester plus ein Toleranzsemester Zeit. "Jetzt sind uns die Hände gesetzlich gebunden, mehr geht nicht", so Reibnegger.
"Schwachsinnig"
Das will die MUG-Hochschülerschaftsvertretung so nicht akzeptieren - und findet auch Zustimmung beim Senat, dass für den zweiten und dritten Abschnitt verlängerte Fristen gelten sollen. "Die Inhalte des zweiten Abschnittes müssen sowieso noch sechs Semester angeboten werden, da wäre es doch schwachsinnig, dass man die Prüfung nicht mehr machen kann, nur weil es diesen gesetzlichen Partout-Standpunkt gibt. Es kostet keinen Euro mehr", meint MUG-ÖH-Sprecher Stefan Schaller. Für den Fall, dass Studenten "zwangsumgestellt" werden, drohten ihnen "Studienzeitverzögerungen, der Verlust der Familien- und Studienbeihilfe und die Abfassung einer Diplomarbeit."
Alles wird angerechnet
So eng sieht das Studienrektor Walther Wegscheider nicht: "Alles was erstudiert und dokumentiert wurde, wird angerechnet. Auf die jeweilige Situation wird individuell eingegangen". "Wir tun alles, um den Übergang so verträglich wie möglich für die Studierenden zu gestalten. So sehr wir auch die Probleme der Studierenden verstehen, können wir aber die Übergangsfristen nicht von uns aus verlängern - das ist Sache des Gesetzgebers", so Wegscheider. "Wenn ein entsprechender Gesetzesauftrag erfolgt, dann werden wir gerne an der Lösung mitarbeiten. An den Plätzen für die Studierenden wird es sicher nicht scheitern", so der Studienrektor.
Angebot wahrnehmen
"Rund 950 Studierende" seien im Februar vom Erfordernis der Umstellung schriftlich informiert worden, um die 600 Hörer fänden sich im ersten Abschnitt, so Reibnegger. Eine nähere Zuordnung ist nur schwer möglich, da die EDV-mäßige Erfassung lückenhaft ist. "Falls Übungen und Praktika fehlen, besteht in diesem Semester die letzte Möglichkeit, diese nachzuholen", warnt der Vizerektor. Für Rigorosen-Teilprüfungen würden noch "mindestens zwei mündliche Prüfungstermine pro Monat" existieren. Im September werde pro Fach mindestens ein weiterer Prüfungstermin angeboten.
"Wir können nicht mehr tun, als den Studierenden wirklich zu empfehlen, dieses Angebot wahrzunehmen und die fehlenden Prüfungen bis zum 30. September abzulegen", so Reibnegger, der auch auf eine gesetzliche Änderung hofft. (APA)