Wien - Manchmal stellt sich eine Flucht als Sternfahrt heraus. Der Einstieg von Red-Bull-Eigner Didi Mateschitz ist nur der aktuellste Beweis dafür, dass die Fußball-Bundesliga ein lohnendes Geschäftsfeld darstellt. Der ORF sammelt beispielsweise Einstweilige Verfügungen. Sie gewähren ihm zu den Spielen von Bregenz, Superfund Pasching, Wacker Tirol und Austria Magna Zutritt. Im Fall von Salzburg ist der ORF abgeblitzt, im Fall von Mattersburg erklärte sich das befasste Bezirksgericht in Handelssachen in Eisenstadt unzuständig. In allen Fällen laufen Einsprüche oder die Vorbereitungen dazu. Die Fälle von Rapid, Admira und dem GAK sind noch im Anfangsstadium. Sturm Graz hat sich seit jeher geweigert, den ORF auszusperren, um die Rechte von ATV+ zu schützen, Präsident Hannes Kartnig "hält zum ORF", wie er sich manchmal streng wirtschaftlich ausdrückt.

Der Streit eskalierte nach dem Wechsel der Fußball-Bundesliga im Sommer 2004 zu Premiere/ATV+. Der ORF wollte keine Zweitrechte kaufen, wollte auf Nullkick schalten. Geht nicht, kann sich auf Dauer weder der ORF noch die Werbewirtschaft leisten, die im ORF mit dem Fußball gesehen werden will. Also sendete der Sender, der Free-Sender ATV+ fühlte sich in seinen Rechten geschmälert. Die Klubs sperrten den ORF aus. Der ORF, vertreten durch den "auf Eis gelegten" Vorsitzenden des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts der Liga, Gottfried Korn, klagte Premiere, den Hauptkontraktor der Liga, vor dem Bundes-Kommunikations-Senat (BKS). Und erhielt Recht. Der ORF muss 90 Sekunden lang von jeder Runde Bilder senden dürfen. Dazu muss er auf den Platz, um die Signale vom Bildhersteller Premiere zu kriegen.

Liga-Anwalt Johannes Reisinger: "Es gibt einen Entscheid aus Deutschland. Dort wollte die Liga auch die Exklusivrechteinhaber schützen. Aber sie musste die Plätze aufmachen." Der ORF wird also nicht fern zu halten sein. Die Sache wird zusätzlich kompliziert, als die Klubs, also die TV-Rechteverkäufer, vor dem BKS keine Parteienstellung haben, da dort nur TV-Stationen behandelt werden. Der ORF musste sich an ordentliche Handelsgerichte wenden, um den Spruch des BKS, quasi eines Branchen-Schiedsgerichtes ohne formaljuristische Handhabe, zum eigenen Nutzen anwenden zu können. Einige Klubs wollen das Eisenstädter Modell nutzen und die Unzuständigkeit des Rechtsweges feststellen lassen.

Die Angemessenheit

Man könne nicht, so ein mit der Sache betrauter, um Anonymität ersuchender Anwalt, der Liga vorwerfen, schlecht zu wirtschaften, und ihr dann den Rechte-Erlös entwerten. Der ORF sendet 90 Sekunden, er zahlt für eine Minute 1000 Euro. Bei sekundengenauer Abrechnung. Reisinger: "Im Gesetz steht der Terminus: angemessener Preis." Um genau diese Angemessenheit kämpft die Liga, wie es die Pflicht eines seriösen Kaufmanns sei. (Johann Skocek, DER STANDARD Printausgabe 11.04.2004)