Der Streit eskalierte nach dem Wechsel der Fußball-Bundesliga im Sommer 2004 zu Premiere/ATV+. Der ORF wollte keine Zweitrechte kaufen, wollte auf Nullkick schalten. Geht nicht, kann sich auf Dauer weder der ORF noch die Werbewirtschaft leisten, die im ORF mit dem Fußball gesehen werden will. Also sendete der Sender, der Free-Sender ATV+ fühlte sich in seinen Rechten geschmälert. Die Klubs sperrten den ORF aus. Der ORF, vertreten durch den "auf Eis gelegten" Vorsitzenden des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts der Liga, Gottfried Korn, klagte Premiere, den Hauptkontraktor der Liga, vor dem Bundes-Kommunikations-Senat (BKS). Und erhielt Recht. Der ORF muss 90 Sekunden lang von jeder Runde Bilder senden dürfen. Dazu muss er auf den Platz, um die Signale vom Bildhersteller Premiere zu kriegen.
Liga-Anwalt Johannes Reisinger: "Es gibt einen Entscheid aus Deutschland. Dort wollte die Liga auch die Exklusivrechteinhaber schützen. Aber sie musste die Plätze aufmachen." Der ORF wird also nicht fern zu halten sein. Die Sache wird zusätzlich kompliziert, als die Klubs, also die TV-Rechteverkäufer, vor dem BKS keine Parteienstellung haben, da dort nur TV-Stationen behandelt werden. Der ORF musste sich an ordentliche Handelsgerichte wenden, um den Spruch des BKS, quasi eines Branchen-Schiedsgerichtes ohne formaljuristische Handhabe, zum eigenen Nutzen anwenden zu können. Einige Klubs wollen das Eisenstädter Modell nutzen und die Unzuständigkeit des Rechtsweges feststellen lassen.
Die Angemessenheit