Wien - Mit der Veröffentlichung von Mindeststandards für das Kreditgeschäft will die Finanzmarktaufsicht (FMA) das Risikomanagement der Banken besser steuern. Das stößt in der Kreditwirtschaft aber auf wenig Gegenliebe. Sie befürchtet neben zu aufwendigen bürokratischen Anforderungen, dass "Überregulierung unmittelbar in die Aufgaben der Geschäftsleitung einzugreifen droht".

Vorbereitung auf Basel II

Die Mindeststandards sollen das Risikomanagement bei Banken verbessern und "einen Beitrag leisten, den gefährlichen Wettbewerb über Sicherheit und Risiko einzudämmen", meinen hingegen die FMA-Vorstände Kurt Pribil und Heinrich Traumüller am Mittwoch in einer Presseaussendung. Sie sehen die Standards als Vorbereitung auf Basel II, der ab Anfang 2007 wirksamen neuen Banken-Eigenkapitalanforderungen. Entscheidend ist für Traumüller jedoch nicht, "wie das Ziel erreicht wird, sondern, dass es erreicht wird".

"Ungeachtet der substanziellen Fortschritte bleiben die grundsätzlichen Bedenken gegen diese Standards aufrecht", so der Chef der Bundeskreditsparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Herbert Pichler, am Mittwoch ebenfalls in einer Presseaussendung. Zumindest seien aber in Gesprächen mit der FMA "unrealistische Vorstellungen" ausgeräumt worden.

Banken: Eingriffe in Organisationsstruktur der Kreditinstitute

Grundsätzlich betonen die Mindeststandards, die in Konsultation mit der Kreditwirtschaft erarbeitet worden sind, laut FMA die Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung, verlangen nach einer schriftlichen Risikostrategie und verpflichten, vor neuartigen Geschäften angemessene Konzepte zu erarbeiten. Zudem pocht die FMA auf die organisatorische Trennung zwischen denjenigen, die Kredite verkaufen, und jenen, die auf ordnungsgemäße Rückzahlung achten.

Diese "Eingriffe in die Organisationsstruktur der Kreditinstitute" sind den Banken ebenfalls ein Dorn im Auge. Pichler hegt Zweifel an der Richtigkeit diese Konzepts. Darüber hinaus hält er die Bezeichnung als Mindeststandards für verwirrend. Diese sind nämlich juristisch nicht bindend, sondern haben bloß Empfehlungscharakter. Die FMA-Vorstände unterstreichen jedoch, dass sie deren Einhaltung dennoch sehr wohl erwarten.

Ungeachtet "grundsätzlicher Bedenken gegen das Erfordernis einer solchen Empfehlung" verweist der Österreichische Sparkassenverband in einer Reaktion auf eine Bestätigung der FMA, wonach der interne Ratingansatz der Sparkassengruppe für Basel II zusammen mit dem Haftungsverbund dieselben Zielsetzungen verfolge wie die FMA-Empfehlungen. Es sei auch eine Übereinstimmung auf das Ziel erfolgt, nicht nur das Risikomanagement der Kreditinstitute zu verbessern, sondern auch auf die unterschiedlichen Größenordnungen und Risikoprofile der Sparkassen Rücksicht zu nehmen sei. (APA)