Fachhochschulen als Vorbild
Als Vorbild für ein neues Zugangsmodell sah Brünner die Fachhochschulen in Österreich. Gleichzeitig sprach er sich gegen eine selektive Eingangsphase aus - diese berge die Gefahr, dass sich plötzlich alle Studenten als geeignet erweisen würden. So vermische man Kompetenz- und Kapazitätskriterien. Stattdessen plädiert er für eine Studienplatzbeschränkung mit einem Aufnahmeverfahren. Dafür heranziehen könne man zunächst einen Mix aus Durchschnittsnoten aus dem Maturazeugnis, ein Aufnahmegespräch und einen Test. Zunächst müsse dafür aber natürlich auch die Matura standardisiert werden.
Für dieses System sei eine "gesetzliche Fundierung" nötig, dafür dürften nicht allein die Unis verantwortlich sein, so Brünner. Ein "überuniversitäres" Organ müsse festlegen, wie die Anzahl der Studienplätze berechnet werde und wie das Aufnahmeverfahren aussehen solle. Als Begleitmaßnahme wäre unter anderem eine bestimmte Platzquote für Studenten aus einem "unterprivilegierten Herkunftsmilieu" unabdingbar.
Gegen den Brünner-Vorschlag des Abstellens auf den wirtschaftlichen Schwerpunkt sprachen sich der Hochschul-Sektionschef im Bildungsministerium, Sigurd Höllinger, und die Verfassungsrechtlicherin Gabriele Kucsko-Stadlmayer (Uni Wien) aus. Damit würde man sehenden Auges in die nächste Aufhebung durch den EuGH laufen.
Kaum Handlungsspielraum für Universitäten
Kucsko-Stadlmayer sah die juristische Problematik des Hochschulzugangs in Österreich nicht zuletzt darin, dass den Unis selbst trotz Vollautonomie auf diesem Gebiet kaum Gestaltungsmöglichkeiten zukämen. Rechtlich verboten seien Studienplatzbeschränkung, der Erlass neuer Studienvoraussetzungen (z.B. Aufnahmsprüfung), eine der Selektion dienende Eingangsphase und nicht nur auf einzelne Lehrveranstaltungen bezogene Platzbeschränkungen - obwohl dies von einigen Universitäten wie den Medizin-Unis praktisch so gehandhabt werde.
Zugang schon jetzt "nicht komplett frei"
Andererseits sei der Zugang zu den österreichischen Unis auch nicht komplett frei, so Kucsko-Stadlmayer: So gebe es Eignungsprüfungen in künstlerischen und für Sportstudien. Für bestimmte Studienrichtungen wie Jus und Medizin seien Zusatzprüfungen (Latein) nötig, und auch die Kontingentierung von Plätzen für Nicht-EU-Ausländer wäre möglich. Sie plädierte für eine grundsätzliche Beibehaltung des allgemeinen Zugangs, allerdings müsse den Unis mehr Spielraum für Zugangsvoraussetzungen gegeben werden.