Weil er Fotos von Minderjährigen ins Internet stellte, musste sich ein Kärntner am Dienstag im Grazer Straflandesgericht verantworten. Der Inhaber einer Werbeagentur rechtfertigte sich damit, dass auf den Fotos nicht zu sehen war, wie jung die Mädchen tatsächlich waren. In diesem Punkt gab ihm die Richterin recht und fällte einen Freispruch: "Es ist nicht feststellbar, ob die Frauen minderjährig sind oder nicht".

"Alter nicht feststellbar"

"Es werden so viele Seiten im Internet angeboten, manchmal schauen die Frauen älter aus, manchmal jünger", so der angeklagte Peter P. (28). Bei jenen fünf Bildern, um die es in der Anklage ging, habe er gedacht, "dass die Mädchen 18 oder 19 sind". Tatsächlich waren sie minderjährig, was aber, so die Richterin, tatsächlich nicht eindeutig erkennbar ist. Also erging ein Freispruch, den der Kärntner erleichtert zur Kenntnis nahm.

Die Frage ist nur, wieso der Staatsanwalt, dem die Bilder ebenso vorlagen, diesen Sachverhalt nicht ebenfalls erkannt hat. Damit hätte man sich eine Anklage und auch die Kosten für das Verfahren erspart. (APA)