Weil er Fotos von Minderjährigen ins Internet
stellte, musste sich ein Kärntner am Dienstag im Grazer
Straflandesgericht verantworten. Der Inhaber einer Werbeagentur
rechtfertigte sich damit, dass auf den Fotos nicht zu sehen war, wie
jung die Mädchen tatsächlich waren. In diesem Punkt gab ihm die
Richterin recht und fällte einen Freispruch: "Es ist nicht
feststellbar, ob die Frauen minderjährig sind oder nicht".
"Alter nicht feststellbar"
"Es werden so viele Seiten im Internet angeboten, manchmal schauen
die Frauen älter aus, manchmal jünger", so der angeklagte Peter P.
(28). Bei jenen fünf Bildern, um die es in der Anklage ging, habe er
gedacht, "dass die Mädchen 18 oder 19 sind". Tatsächlich waren sie
minderjährig, was aber, so die Richterin, tatsächlich nicht eindeutig
erkennbar ist. Also erging ein Freispruch, den der Kärntner
erleichtert zur Kenntnis nahm.
Die Frage ist nur, wieso der Staatsanwalt, dem die Bilder ebenso
vorlagen, diesen Sachverhalt nicht ebenfalls erkannt hat. Damit hätte
man sich eine Anklage und auch die Kosten für das Verfahren erspart. (APA)