Geschlechterpolitik
Kindererziehung als Pensionszeit
Ausmaß der höheren Anrechnung noch offen
Redaktion
Wien - Mit der Anhebung des Frühpensionsalters um eineinhalb Jahre plant die
Bundesregierung nach Angaben von Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer einen
Ausgleich für Frauen. Um mehr Gerechtigkeit für Frauen zu erreichen, soll die
Einrechnung von Kindererziehungszeiten ausgeweitet werden. Das Ausmaß bei der
Höhe sei noch offen. Darüber werde noch in der kommenden Woche verhandelt,
kündigte die Vizekanzlerin am Sonntag in der "Pressestunde" an.
Für ältere ArbeitnehmerInnen soll es ebenfalls begleitende Maßnahmen geben. Neben einem
ausgeweiteten Kündigungsschutz soll auch die Ausbezahlung des Arbeitslosengeldes für
ältere ArbeitnehmerInnen verlängert werden. Riess-Passer betonte, dass es mit der
Pensionsreform zu keinen Eingriffen in bestehende Pensionen kommen werde.
Die Anhebung des Pensionsantrittsalters begründete die designierte FPÖ-Chefin damit,
dass dieses in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern sehr früh und die Pensionen
relativ hoch seien. Deshalb werde das Frühpensionsalter bei Männern schrittweise von
60 auf 61,5 und bei Frauen von 55 auf 56,5 Jahre angehoben. Männer mit 45 und
Frauen mit 40 Beitragsjahren sollen wie bisher ungeschmälert in Frühpension gehen
können. Bei der Höhe der Pensionen soll es zu keinen Kürzungen kommen.
Sichergestellt sei, dass es auch künftig zu einer Inflationsabgeltung kommen werde,
erklärte sie auf Fragen von STANDARD und der Kleinen Zeitung.
Zufrieden mit den getroffenen Regelungen zeigte sich Noch-FPÖ-Obmann Jörg Haider.
(red)