Die geplante Streichung des ermäßigten Postzeitungs-Versands durch die Bundesregierung ist EU-widrig. Die in den Budgetbegleitgesetzen vorgesehene Änderung des Postgesetzes 1997, die schon ab morgen Dienstag, im Budgetausschuss des Parlaments behandelt werden soll, verletzt eindeutig den EG-Vertrag. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag der IÖGV, der Interessensvertretung österreichischer gemeinnütziger Vereine. Einschränkung des Autors gegenüber dem "Standard", wie dieser in seiner Dienstagausgabe berichtet: Auch die derzeitige Regelung könnte Gemeinschaftsrecht widersprechen. Die IÖGV fordert die sofortige Rücknahme des Gesetzesentwurfes. "Der Gesetzesentwurf ist eine unausgegorene Husch-Pfusch-Aktion. Und er ist EU-widrig. Zahlreichen Vereinen würden aus einer Streichung der Ermäßigung der Versandtarife für Zeitungen existenzbedrohende Kosten erwachsen. Darüber hinaus ist die Medienvielfalt massiv bedroht, was demokratiepolitisch höchst bedenklich ist. Meinungsvielfalt, Leistungen für Hilfsbedürftige und benachteiligte Menschen und gemeinnützige Einrichtungen wären massiv gefährdet.", sagt IÖGV-Sprecher Robert Francan. Der Postzeitungs-Dienst sei bisher eine gemeinwirtschaftliche Leistung im Interesse des Bundes gewesen, vor allem um laut Staatsgrundgesetz und Europäischer Menschenrechtskonvention Meinungsvielfalt und Pressefreiheit zu schützen. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll dies gestrichen werden. Die Post muß keine ermäßigten Tarife mehr gewähren, sondern kann und wird daher höhere, gewinnorientierte Preise verrechnen, heißt es in einer IÖGV-Aussendung. Als Ausgleich wolle die Bundesregierung ausgewählte Herausgeber - vor allem gemeinnützige Einrichtungen - unterstützen, die sich die dann bis zu zehnmal so hohen Preise nicht leisten können. Die höheren Einnahmen der Post zahle also die öffentliche Hand aus Steuergeldern. Damit würde ein Unternehmen, nämlich die Österreichische Post AG, "selektiv begünstigt". Dies widerspreche eindeutig dem Art. 87 des EG-Vertrages, wie der Rechtsberater der IÖGV, Rechtsanwalt Werner Suppan, in einem Gutachten detailliert ausführt. Darüber hinaus befinde sich die Post in einer Monopolsituation, denn für den adressierten Postzeitungsdienst hätten die gemeinnützigen Vereine keine Alternative, so die IÖGV. "Der vorliegende Entwurf läuft auf eine mittelbare Quersubventionierung hinaus, ausschließlich zur Förderung eines einzelnen Unternehmens. Das ist mit Artikel 87 des EG-Vertrages in keiner Weise in Einklang zu bringen.", so Suppan. "Darüberhinaus scheint der Entwurf zu vergessen, dass, wie der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen hat, Medien nicht nur eine Ware, sondern wesentliche, vom Gesetzgeber zu schützende Elemente der Meinungsbildung darstellen, insbesondere Vereinsmitteilungen und Spenden-Briefe." Von VP-Seite wurde unterdessen bereits Einlenken signalisiert: Klubobmann Andreas Khol kündigte eine Regelung an, die zwischen gemeinnützigen Vereinen und anderen Organisationen unterscheiden solle. Das bedeute, "die gemeinnützigen Vereine von den anderen zu trennen, die dieses begünstigte Postporto bisher auch in Anspruch nehmen konnten". (APA)