Medien
Geplantes Aus für Postzeitungsversand EU-widrig, sagt ein Gutachten
IÖGV: Höhere Posteinnahmen würden aus Steuergeldern finanziert
Die geplante Streichung des ermäßigten
Postzeitungs-Versands durch die Bundesregierung ist EU-widrig. Die in
den Budgetbegleitgesetzen vorgesehene Änderung des Postgesetzes 1997,
die schon ab morgen Dienstag, im Budgetausschuss des Parlaments
behandelt werden soll, verletzt eindeutig den EG-Vertrag. Zu diesem
Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag der IÖGV, der
Interessensvertretung österreichischer gemeinnütziger Vereine. Einschränkung des Autors gegenüber dem "Standard", wie dieser in seiner Dienstagausgabe berichtet: Auch die derzeitige Regelung könnte Gemeinschaftsrecht widersprechen.
Die IÖGV fordert die sofortige Rücknahme des Gesetzesentwurfes.
"Der Gesetzesentwurf ist eine unausgegorene Husch-Pfusch-Aktion. Und
er ist EU-widrig. Zahlreichen Vereinen würden aus einer Streichung
der Ermäßigung der Versandtarife für Zeitungen existenzbedrohende
Kosten erwachsen. Darüber hinaus ist die Medienvielfalt massiv
bedroht, was demokratiepolitisch höchst bedenklich ist.
Meinungsvielfalt, Leistungen für Hilfsbedürftige und benachteiligte
Menschen und gemeinnützige Einrichtungen wären massiv gefährdet.",
sagt IÖGV-Sprecher Robert Francan.
Der Postzeitungs-Dienst sei bisher eine gemeinwirtschaftliche
Leistung im Interesse des Bundes gewesen, vor allem um laut
Staatsgrundgesetz und Europäischer Menschenrechtskonvention
Meinungsvielfalt und Pressefreiheit zu schützen. Nach dem
vorliegenden Gesetzesentwurf soll dies gestrichen werden. Die Post
muß keine ermäßigten Tarife mehr gewähren, sondern kann und wird
daher höhere, gewinnorientierte Preise verrechnen, heißt es in einer
IÖGV-Aussendung. Als Ausgleich wolle die Bundesregierung ausgewählte
Herausgeber - vor allem gemeinnützige Einrichtungen - unterstützen,
die sich die dann bis zu zehnmal so hohen Preise nicht leisten
können.
Die höheren Einnahmen der Post zahle also die öffentliche Hand aus
Steuergeldern. Damit würde ein Unternehmen, nämlich die
Österreichische Post AG, "selektiv begünstigt". Dies widerspreche
eindeutig dem Art. 87 des EG-Vertrages, wie der Rechtsberater der
IÖGV, Rechtsanwalt Werner Suppan, in einem Gutachten detailliert
ausführt. Darüber hinaus befinde sich die Post in einer
Monopolsituation, denn für den adressierten Postzeitungsdienst hätten
die gemeinnützigen Vereine keine Alternative, so die IÖGV.
"Der vorliegende Entwurf läuft auf eine mittelbare
Quersubventionierung hinaus, ausschließlich zur Förderung eines
einzelnen Unternehmens. Das ist mit Artikel 87 des EG-Vertrages in
keiner Weise in Einklang zu bringen.", so Suppan. "Darüberhinaus
scheint der Entwurf zu vergessen, dass, wie der
Verfassungsgerichtshof ausgesprochen hat, Medien nicht nur eine Ware,
sondern wesentliche, vom Gesetzgeber zu schützende Elemente der
Meinungsbildung darstellen, insbesondere Vereinsmitteilungen und
Spenden-Briefe."
Von VP-Seite wurde unterdessen bereits Einlenken signalisiert: Klubobmann Andreas Khol
kündigte eine Regelung an, die zwischen gemeinnützigen Vereinen und
anderen Organisationen unterscheiden solle. Das bedeute, "die
gemeinnützigen Vereine von den anderen zu trennen, die dieses
begünstigte Postporto bisher auch in Anspruch nehmen konnten". (APA)