Stuttgart - Eine Stuttgarter Anwaltskanzlei hat ihre Anzeige gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und den Aufsichtsrat der Mannesmann AG (Düsseldorf) wegen des Verdachts der Untreue auf den gesamten Unternehmensvorstand erweitert. Die Anwälte Mark Binz und Martin Sorg werfen dem Vorstand in ihrer am Montag in Stuttgart veröffentlichten Anzeige vor, mit seiner millionenteuren "Abwehrschlacht" ihre aktienrechtlichen Pflichten verletzt zu haben. Die Anzeige gegen den scheidenden Vorstandschef Klaus Esser hatte sich vor allem gegen die Angemessenheit der Abfindung von rund 60 Mill. DM (30,7 Mill. Euro/422 Mill. S) gerichtet. Der Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk nannte die Prämie "formell und materiell voll angemessen". In der neuen Anzeige heißt es, es sei dem Vorstand wegen seiner Neutralitätspflicht nicht gestattet, auf die Zusammensetzung des Aktionärskreises Einfluss zu nehmen. Abwehrmaßnahmen seien nur in seltenen Ausnahmefällen denkbar. Nach dem Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission dürfe ein Vorstand nach Bekanntgabe eines öffentlichen Angebots keine Maßnahmen ergreifen, "die dem Interesse der Wertpapierinhaber, von dem Angebot Gebrauch zu machen, zuwiderlaufen". Die Übernahme von Mannesmann durch das britische Mobilfunkunternehmen Vodafone AirTouch war nach Ansicht der Anwälte im Sinne von Mannesmann. Dies habe nicht nur die Aktienumtauschquote von mehr als 95 Prozent gezeigt, sondern sei auch zwischenzeitlich vom Mannesmann-Vorstand und Aufsichtsrat eingeräumt worden. Anstelle einer emotionalen und kostenträchtigen Kampagne hätte sich jedem objektiv und vernünftig denkenden Vorstand die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung aufgedrängt, um die Meinung der Aktionäre zu dem Übernahmeangebot einzuholen, schrieben die Anwälte. (APA/dpa)