Der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser hat
Anspruch auf Schmerzensgeld im Zusammenhang mit der Strafverfolgung
im Rahmen des Mannesmann-Prozesses. Das Oberlandesgericht Düsseldorf
erklärte am Mittwoch, die Staatsanwaltschaft habe bei ihrer
Öffentlichkeitsarbeit Essers Persönlichkeitsrechte verletzt. Das
Landgericht Düsseldorf hatte in erster Instanz dem Manager wegen der
aggressiven Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft 10.000 Euro
Schmerzensgeld zugesprochen.
Esser erhält aber keinen Schadenersatz. Die Ermittlungen gegen ihn
seien zulässig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Bernhard
Schüßler zur Begründung. Esser selbst hatte mindestens 200.000 Euro
gefordert. Das Gericht wies damit die Berufung sowohl von Esser als
auch vom Land Nordrhein-Westfalen gegen das Urteil des Landgerichts
zurück.
Der Manager war im Juli vergangenen Jahres im wohl spektakulärsten
deutschen Wirtschaftsstrafprozess nach mehrmonatiger Verhandlung vom
Vorwurf der Beihilfe zur Untreue freigesprochen worden. Doch hat die
Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche für alle sechs Angeklagten
Revision eingelegt.
So wird die Frage, ob Esser zusammen mit Deutsche-Bank-Chef Josef
Ackermann und vier weiteren Angeklagten die 180 Mrd. Euro teuere
Übernahme von Mannesmann durch den Mobilfunkriesen Vodafone genutzt
hat, um Managern und Ex-Vorständen des Unternehmens ungerechtfertigte
Abfindungen von rund 60 Mio. Euro zuzuschieben, wohl nach der
Sommerpause den Bundesgerichtshof beschäftigen.(APA/AP)