Infos zum Entsprerren
Auslöser dafür ist die Homepage von YESSS!, auf der Konsumenten Information finden, wie sie ihre Handys entsperren und somit fremde Mobilfunknetze nutzen können. Laut YESSS!-Chef Jodef Mayer untersagt T-Mobile als einziger Mobilfunker seinen Kunden, ihre Handys selbständig zu entsperren.
150 Euro
T-Mobile untersagt seinen Kunden mittels einer Klausel im Kleingedruckten ihrer Verträge, ihre Handys selbstständig zu entsperren und verlangt pro Entsperrung 150 Euro.
Günstiges Entsperren lenke die Marktentwicklung in eine falsche Richtung, meint T-Mobile dazu. Man gebe den Kunden Handys, die 200 bis 300 Euro kosten, um 0 Euro und trete damit in Vorleistung, damit die Kunden auch über den entsprechenden Betreiber telefonieren und Umsätze generieren würden. Mit der Möglichkeit, das Handy günstig entsperren zu lassen, bekomme der Kunde hingegen den Eindruck, dass Handys nichts wert seien. Rechtlich beziehe man sich mit der Klage auf die Geschäftsbedingungen der Handyhersteller und ihrer Vertriebspartner.
Exorbitant hohe" Entsperrungsbeträge
Es sei positiv, dass im Zuge der Klage die heutige Praxis des Sperrens von Handys kritisch durchleuchtet werde und hinterfragt werde, ob "exorbitant hohe" Entsperrungsbeträge von 150 Euro überhaupt statthaft seien, meinte hingegen Yesss! in einer Pressemitteilung. T-Mobile wolle mit der Klage verhindern, dass Kunden das Diskont-Angebot von "Yesss!" in Anspruch nehmen. Dies sei eine Verunsicherung der Handyuser, meinte "Yesss!"-Geschäftsführer Josef Mayer. Die als Argument angeführten Stützungen der Betreiber für Handys würden durchschnittlich auch nur 30 Euro pro Wertkarten-Handy betragen.
Seltsam
"In Zeiten der Marktliberalisierung mutet eine solche Klage seltsam an, denn das hieße ja, dass unzufriedene oder wechselbereite Kunden mit Zwangsmaßnahmen dazu verhalten würden, beim bisherigen Anbieter zu bleiben oder sich gegen einen extrem hohen Betrag freizukaufen", meinte Mayer. Konsumenten müssten selbstverständlich ihre Verträge mit den Mobilfunk-Betreibern einhalten, aber das könne nicht darauf hinauslaufen, die Kunden auch nach Vertragsablauf an einen Betreiber zu ketten.