Mitführen einer Warnweste im Auto seit 1. Mai Pflicht
Für Lenker vorgeschrieben - Sowohl das Nichtmitführen als auch das Nichttragen ist strafbar
Redaktion
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Wien - Seit Sonntag, dem 1. Mai, ist in Österreich das
Mitführen einer Warnweste im Auto Pflicht. Die Weste darf gelb, rot
oder orange sein, muss der ÖNORM EN 471 entsprechen und ist im Fall
einer Panne oder eines Unfalls anzuziehen. Bei Nichteinhaltung dieser
Vorschriften drohen Strafen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Weste für den Lenker. Der
ÖAMTC empfahl aber im Sinne der Sicherheit aller Autoinsassen, für
jeden Passagier eine Schutzweste mitzuführen. Die Warnweste sollte
möglichst griffbereit aufbewahrt werden, also nicht im Kofferraum.
Theoretischer Strafrahmen reicht bis 2.180 Euro
Die Warnwesten müssen von den Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge
beim Aufstellen des Pannendreiecks auf einer Freilandstraße getragen
werden. Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen der Weste
verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt
und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält.
Sowohl das Nichtmitführen als auch das Nichttragen der Westen ist
ab 1. Mai strafbar. Der theoretische Strafrahmen für den Fall einer
Anzeige reicht bis zu 2.180 Euro. "In der Praxis ist zu erwarten,
dass eine Organstrafverfügung in der Höhe von 14 Euro ausgestellt
wird", sagte ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. (APA)
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