Telekom
Koalition einigt sich auf Telekom-Gesetzesnovelle
UMTS-Lizenzen werden versteigert - Nationales Roaming für vier Jahre
Wien - Die ÖVP und die FPÖ haben sich nach Gesprächen mit den bisherigen GSM-Mobilfunkbetreibern (Mobilkom, max.mobil, One
und tele.ring) und möglichen neuen Bewerbern um die im Herbst zu vergebende Lizenz für die so genannte dritte Mobilfunkgeneration UMTS
(Universal Mobile Telecommunications System) über den Inhalt der Telekom-Novelle geeinigt. Diese Novelle wird morgen, Mittwoch, im
Rahmen des Budget-Begleitgesetzes beschlossen und regelt primär die Vergabe der UMTS-Konzessionen, die ein Frequenzspektrum von 2
mal 60 MHz umfassen.
Ein wesentlicher Punkt der Novelle besteht darin, dass die Vergabe in Form einer Versteigerung geschehen wird und nicht durch einen
"beauty-contest" (Schönheitswettbewerb), wo die Entscheidung von der Analyse der Business-Pläne abhängt. Die Regulierungsbehörde
Telekom Control werde die Regeln für die Ermittlung des höchsten Gebotes festlegen. Den Zuschlag erhalten in der Folge jene Bewerber, die
das höchste Frequenznutzungsentgelt leisten.
Bisherige GSM-Provider müssen Neulingen Infrastruktur zu Verfügung stellen
Der zweite wesentliche Punkt besagt, dass die bisherigen GSM-Mobilfunkbetreiber, die eine UMTS-Lizenz erhalten, neu in den Markt
eintretenden UMTS-Konzessionsinhabern für vier Jahre ihre Infrastruktur (Netzkapazitäten) gegen ein entsprechendes angemessenes Entgelt
zur Verfügung stellen müssen ("nationales roaming").
Damit sei eine Lösung gefunden worden, die verfassungsrechtlich unbedenklich sei und den Telekommunikationsrichtlinien der EU entspreche,
heißt es in der Presseinformation von ÖVP-Telekom-Sprecher Helmut Kukacka vom Dienstag. Es sei so auch eindeutig klar, dass für alle
Beteiligten (bestehende Betreiber und neue) Chancengleichheit für den Erwerb dieser Frequenzen bestehe. Die bisherigen
Mobilfunk-Konzessionsinhaber können durch UMTS-Lizenzen ihre Produktpalette erweitern, gleichzeitig werde neuen Betreibern der Marktzutritt
nicht verwehrt.
Auch sei zu erwarten, dass diese Vergabemodalitäten dem Staat einen höheren Ertrag bringen als der verfassungs- und EU-rechtlich
umstrittene beauty-contest. Wie bereits berichtet sind derzeit mindestens vier Mrd. S (291 Mill. Euro) als Erlös im Budget veranschlagt. (APA)