Im Auftrag von Konsumentenschutz-Staatssekretär Sigisbert Dolinschek (BZÖ) will der VKI nun die Versicherungen klagen. Gleichzeitig will Dolinschek eine Gesetzesänderung bei den Stornobedingungen von Lebensversicherungen erreichen. Die Versicherungsbranche signalisiert zur Gesetzesnovelle bereits Zustimmung.
Deckungskapital erst ab dem dritten Jahr
Hintergrund ist folgender: Wer eine 20- bis 25-jährige Lebensversicherung abschließt, zahlt in den ersten beiden Jahren nur Gebühren, Versicherungssteuer und Provisionen. Erst im dritten Jahr wird Deckungskapital aufgebaut. Kritisiert wird vor allem die bereits bei Vertragsabschluss fällige Vermittlungsprovision von einer halben Jahresprämie.
Bei einer durchschnittlichen Jahresprämie von 800 Euro sind das immerhin 400 Euro, die der Kunde sofort zahlen muss. Viel Geld, werden doch pro Jahr geschätzte zwei bis drei Prozent aller Lebensversicherungen vorzeitig gekündigt.
Kurt Ebner von der Wiener Städtischen zum STANDARD: "Bei einer Er- und Ablebensversicherung mit 20-jähriger Laufzeit liegt der Breakeven in der Mitte der Laufzeit."
Vermittlerprovision auf fünf Jahre verteilen
Unabhängig von den Klagen wegen der laufenden Praxis plädiert Dolinschek dafür, die Vermittlerprovision dem Kunden über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt zu verrechnen, sodass der Vermittler seine volle Provision erst dann erhält, wenn der Vertrag zumindest fünf Jahre besteht. "Dadurch wäre gewährleistet, dass der Kunde bei einer vorzeitigen Kündigung einen fairen Rückkaufswert ausbezahlt erhielte", so der Staatssekretär.