Nach den überaus erfolgreichen Klagen der Konsumentenschützer (VKI) gegen die Banken nehmen sie sich nun die Lebensversicherungen vor. Etliche Banken haben sich mit dem VKI verglichen und den Kunden die zu viel verrechneten Kreditzinsen wieder zurückgezahlt. Nun wartet ein neuer spannender Prozess in der Finanzbranche.

Die Konsumentenschützer gehen gegen den geringen Rückkaufswert von vorzeitig gekündigten Lebensversicherungen vor. Es sei nicht rechtens, dass bei vorzeitiger Kündigung die vollen - bereits im Voraus verrechneten Maklerprovisionen - fällig werden. Außerdem wird Transparenz bei Provisionen und Kosten eingeklagt.

So Unrecht haben die Konsumentenschützer mit ihrer Forderung nicht. Investmentfonds verlangen zwar auch einen Ausgabeaufschlag, eine laufende Verwaltungsgebühr und beim Verkauf einen Rücknahmeabschlag, aber mit dem großen Unterschied, dass die Fonds ihre Kosten penibel in den Depotauszügen auflisten.

Wer eine Lebensversicherung abschließt, wird über die Kosten im Unklaren gelassen, von einem jährlichen Kontoauszug ganz zu schweigen. Hier mehr Transparenz zu schaffen wäre wichtig. Auch aus einem anderen Grund: Häufig dient die Lebensversicherung als Tilgungsträger für eine Wohnbaufinanzierung.

Wenn es mehr Transparenz gäbe, hätte der Kunde auch die Gewissheit, ob seine Einzahlungen tatsächlich ausreichen, um den Kredit zurückzuzahlen.

Die Versicherer freilich plagt ein anderes Problem: In der Regel wird der Vertrag nicht nach fünf Jahren gekündigt, sondern nach einem Jahr oder darunter. Die Kunden entwickeln eine Art Kauflaune. Kommt der nächste Makler, der eine vermeintlich bessere Polizze anbietet, wird der bestehende Vertrag gekündigt. Das geht umso leichter, je höher der Rückkaufswert ist. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 04.05.2005)