Das BVA hat sich demnach am Montag wie erwartet für nicht zuständig erklärt, Beschwerden unterlegener Bieter zu behandeln. Damit kann die von der Stadt Klagenfurt bereits Anfang März getroffene Entscheidung zu Gunsten des Konsortiums Porr/Alpine Mayreder mit juristischen Mitteln nicht mehr verhindert werden.
Die heutige Entscheidung des befassten BVA-Senats bedeutet, dass die Bauarbeiten - vorbehaltlich der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) - starten können.
Klagenfurt hatte zunächst auf Basis einer einstimmigen Entscheidung der Vergabekommission Porr/Alpine als Bestbieter gekürt. Gegen diesen Beschluss haben alle fünf unterlegenen Konsortien - unter anderem auch die Bauholding Strabag - Einspruch eingelegt. In der Öffentlichkeit war daraufhin befürchtet worden, dass wegen der Verfahren die Bauarbeiten womöglich nicht rechtzeitig beginnen könnten.
Wegen Fehlern in der Durchführung der Ausschreibung war jedoch unklar geblieben, wer nun rechtlich gesehen der Bauherr ist: die Stadt Klagenfurt oder die Republik Österreich. In der Folge haben sich zwei Gerichte uneins gezeigt. Der unabhängige Verwaltungssenat Kärnten (UVS) und nun das Wiener Bundesvergabeamt haben die Frage nach dem eigentlichen Bauherren konträr beantwortet und sich dadurch für jeweils unzuständig erklärt.
Die Stadt Klagenfurt hat ihrerseits das entstandene "Zeitfenster" genutzt und vollende Tatsachen geschaffen: Es hatte den Zuschlag am 7. April auch formell an das Konsortium Porr/Alpine erteilt.