Wien - Der Senat I der Fußball-Bundesliga wird sich am Freitagnachmittag (ab 13:30 Uhr) mit dem Abbruch des Nachtragsspiels der 22. Runde zwischen Austria Wien und GAK befassen. Angesichts der Restspielzeit von nur noch rund zehn Minuten wird das Ergebnis von 3:0 für den GAK wohl beglaubigt werden.

Urteil am Montag erwartet

Daneben könne es nur noch eine weitere Alternative, die 3:0-Strafverifizierung hieße, wie Bundesliga-Vorstand Georg Pangl am Donnerstag auf APA-Anfrage bestätigte. Mit einem endgültigen Urteil ist erst am Montag zu rechnen.

"Wiederholungstat"

Abgesehen vom sportlichen Rückschlag wird die Austria auch noch weitere abseits des Spielfelds hinnehmen müssen. Da es ja bereits am 29. Mai 2003 bei der 0:2-Heimniederlage der Wiener gegen Bregenz wegen Zuschauern auf dem Spielfeld des Horr-Stadions zu einer 25-minütigen Unterbrechung gekommen war, droht den Favoritnern auf Grund der "Wiederholungstat" sogar eine Platzsperre. Damals war gegen die Austria wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen mit 50.000 Euro die laut Bundesliga-Maßnahmenkatalog höchst mögliche Geldstrafe verhängt worden.

Pangl fordert Konsequenzen

"Da gegen Bregenz bereits Ähnliches passiert ist, kann es sogar passieren, ohne dem Urteil des Senat I vorgreifen zu wollen, dass die Austria ein Match unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen muss. Auf jeden Fall muss es Konsequenzen geben", betonte Pangl, der Schiedsrichter Dietmar Drabek lobte. "Er hat mit dem Abbruch die richtige Entscheidung getroffen. Er hat zunächst zugewartet, doch es war aussichtslos." Auch der Exekutive hat sich laut Pangl "richtig verhalten und in der Krisensituation richtig reagiert". (APA)