Weiters wurde die Austria zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Die Partie wurde mit 0:3 strafverifiziert, was zur Folge hat, dass die Favoritner bei Punktegleichheit mit einem anderen Verein automatisch zurückgereiht werden, auch wenn das Torverhältnis besser ist. Allerdings behalten die erzielten Tore (Kollmann 2, Eigentor Didulica) in der Torschützenliste ebenso ihre Gültigkeit wie die Gelben Karten.
Die Partie war am vergangenen Donnerstag im Horr-Stadion beim Stand von 3:0 für den GAK in der 79. Minute abgebrochen worden, weil Austria-Fans den Rasen gestürmt hatten.
"Reine Geldstrafe nicht ausreichend"
"Auf Grund der gravierenden Vorfälle bei diesem Spiel sowie einem ähnlichen Vergehen in der vorletzten Saison (Anm.: daheim gegen Bregenz) erschien dem Senat 1 die Verhängung einer reinen Geldstrafe als keine ausreichende Sanktion. Wir hoffen, dass damit auch jene Personen Einsicht zeigen, die dieses Urteil zu verantworten haben und in Zukunft im Sinne des Fußballs agieren", erklärte Manfred Luczensky, Vorsitzender des Strafsenats (Senat 1).
Das "Geisterspiel", übrigens das erste in der Bundesliga-Geschichte (Rapid musste 1991 nach Vorfällen im Heimspiel gegen Steyr für ein Spiel nach Krems - allerdings vor Fans - ausweichen), bedeutet für die Austria neben der Geldstrafe laut Manager Markus Kraetschmer einen Einkommensverlust von "mindestens 50.000 Euro. Außerdem müssen wir jetzt schauen, wie wir mit den Ansprüchen von VIP-Kartenbesitzern und Abonnenten umgehen."
Entscheidung akzeptiert
In einer Presseaussendung der Austria hieß es am Dienstag zum Aussschluss der Fans: "Im Sinne der Mitgliedschaft der Bundesliga akzeptieren wir die Entscheidung, behalten uns aber auch daraus resultierende Regressmöglichkeiten vor. Der Klub betont nochmals und ist davon überzeugt, alles für einen reibungslosen Ablauf und die Abwicklung des Spiels unternommen zu haben. Außerdem werden der Klub und die Mannschaft für etwas bestraft, wofür niemand etwas kann", so die Austria-Stellungnahme. Mit dem Einspruch der Austria gegen Geldstrafe und Strafbeglaubigung wird sich das Protestkomitee der Bundesliga befassen, nächste Instanz wäre das Ständige Neutrale Schiedsgericht.
Werden Rasen-Stürmer zur Verantwortung gezogen?
Noch offen ist nach Angaben von Manager Kraetschmer, ob sich die Austria für den entstandenen finanziellen Verlust an den "Rasen-Stürmern" schadlos halten wird. "Diese Möglichkeit wird geprüft", meinte Kraetschmer.
Austrias Fan-Beauftragter Thomas Fellinger kann sich nicht vorstellen, dass sich der Verein an den verantwortlichen Personen finanziell schadlos halten könnte. "Das würde die Kluft zwischen dem Verein und den Fans nur noch weiter vergrößern."
Außerdem seien die meisten Fans "finanziell nicht so gut betucht. Das wäre ungefähr so, als würde man einem Nackten das Hemd ausziehen. Ich hoffe, der Verein ist klug genug, um davon Abstand zu nehmen", sagte Fellinger.
38 Personen jedes Vereins