Lizenzentscheidung für Jahresende erwartet
Der terrestrische Multiplexbetreiber wird dafür verantwortlich sein, von Fernsehanstalten zugelieferte TV-Programme und eventuelle Zusatzdienste zu bündeln und diesen digitalen Datenstrom über Sendeanlagen zu verbreiten. Die dafür notwendigen Frequenzen werden ihm zugeteilt. Digitale Programme können Platz sparender verbreitet werden als analoges TV: Auf der Kapazität eines analogen Kanals können drei bis vier digitale TV-Programme und weitere Dienste untergebracht werden. Für die Umstiegsphase auf terrestrisches Digital-TV (DVB-T) ist eine so genannte "Bedeckung" mit drei bis vier Kanälen geplant. Wenn die analogen Sender gänzlich abgeschaltet wurden - laut Digitalisierungskonzept der Behörde wird dies wohl ab 2010 der Fall sein - gibt es Ressourcen für weitere Frequenzen.
Zahl der Bewerber nicht absehbar
Zuerst aber gilt es, den "Multiplexer" zu küren. Bis 1. September 2005 nimmt die Behörde Bewerbungen an. Gibt es mehr als eine, läuft ein Zulassungsverfahren, in dem die fachliche, finanzielle und organisatorische Eignung der Antragsteller Kriterium sind. Als fix gilt in der Branche, dass die ORF-Sendetechniktochter ORS einen Antrag stellen wird. Wie viele Bewerber insgesamt zu erwarten sind, sei nicht absehbar, sagte Behördenchef Michael Ogris am Freitag bei einem Pressegespräch. Mit einer Entscheidung rechnet er zu Jahreswechsel 2005/2006, man hofft, dass sie spätestens Mitte 2006 rechtskräftig ist.
Subventionsplan
Parallel dazu will die RTR schon beginnen, die Österreicher von den Vorzügen des digitalen Antennen-Fernsehens zu überzeugen. Kommunikation sei "ein absolut erfolgskritisches Element", sagte RTR-Mediengeschäftsführer Alfred Grinschgl. Kommunikationsmaßnahmen stellen daher auch einen Schwerpunkt der Fördertätigkeit dar. Weiters macht man sich Gedanken, wie man die Konsumenten dazu bringen kann, sich möglichst früh eine so genannte Set-Top-Box für den Digital-Empfang anzuschaffen - auch dafür soll es Subventionen geben. Und schließlich sollen auch die Fernseh-Anstalten für zusätzliche Kosten durch die Digitalisierung entschädigt werden. Einen detaillierten Subventionsplan will die RTR im Herbst des Jahres vorlegen. Von der EU wurde die Beihilfe bereits bewilligt.
Der Fahrplan