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Foto: epa/Ursula Dueren
Wien - Die Affäre um das Schauspielerehepaar Barbara Wussow und Albert Fortell, dem vorgeworfen worden ist, in der Zeit ab November 2002 trotz eigener Einkünfte 17.600 Euro an Notstandshilfe bezogen zu haben, bekommt eine neue Facette. Laut dem Wirtschaftsmagazin "Format" hat die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht für Strafsachen Wien sowohl für Barbara Wussow als auch für ihren Ehemann einen Akt wegen des Verdachts auf schweren Betrug angelegt. Dies berichtet das Magazin in seiner neuesten Ausgabe.

Einvernahme

"In der nächsten Zeit müssen die beiden Schauspieler wohl damit rechnen, dass ihnen eine Einladung zur Einvernahme vom zuständigen Untersuchungsrichter ins Haus flattert", hieß es in der Zeitschrift. Der Verdacht, der dem Verfahren zu Grunde liegt: Sowohl Wussow als auch Fortell hätten Notstandshilfe bezogen, obwohl sie beide über Einkünfte verfügten. Offiziell hätte der Schauspieler allerdings bei seinen Steuererklärungen aus dem Jahr 2001 und 2002 angegeben, keine Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit bezogen zu haben.

Auch für das Jahr 2003 hätte Fortell eine Aufstellung erbracht, aus der hervorgegangen sei, dass er solche Einkünfte nicht bezogen habe. Die Folge wäre der Tatbestand eines schweren Betrugs (über 3.000 Euro), weil sowohl die Sozial- als auch die Finanzbehörde wirksam getäuscht worden wäre, hieß es weiter.

"Format": Bei Schuldspruch drohen bis zu drei Jahre Haft. Bei einem solchen Vergehen würde dem Ehepaar nicht nur die Rückzahlung der Notstandshilfe drohen, sondern eine Strafanzeige von der Finanzbehörde und ein Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren. Eine Stellungnahme zu der neuen Entwicklung lehnte der Schauspieler gegenüber dem Magazin ab: "Kein Kommentar zu Ihrer Anfrage." (APA)