Wien - Astrid K. war völlig perplex. Ihr praktischer Arzt verlangt von ihr 120 Schilling, nur für die Bestätigung ,dass ihr Kind krank ist und Frau K. sich einen Pflegetag nehmen muss. Dabei hatte Frau K. ihrem Arzt ohnehin einen Krankenschein hingeblättert. Dürfen Ärzte tatsächlich soviel Geld dafür verlangen, dass sie ein vorgedrucktes Papier ausfüllen?Erlaubt Anruf bei der Wiener Gebietskrankenkasse. "Ja, die Ärzte dürfen das". Formulare ausfüllen gehört nicht zur den ärztlichen Verrichtungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden. Ergo dürfen die Mediziner diese Dienstleistung extra verrechnen. Und 120 Schilling sind nicht zuviel, sondern entsprechen haargenau den Empfehlungen der Ärztekammer. Auch gratis Es gäbe zwar immer noch praktische Ärzte, die das Schriftstück ausfüllen, ohne einen Groschen zu verrechnen. Manche verlangen 50 Schilling dafür, andere eben 120. Gut, darf frau diese Spesen wenigstens ihrem Arbeitgeber verrechnen? Brigitta S. hat dies versucht. Und wurde von ihrem Bröchtengeber kalt abgeschmettert. "Wir haben die Bestätigung gar nicht verlangt", wurde ihr beschieden. Ergo zahlt die Firma nichts. Ausweg Gibt's denn das? Neuerlicher Anruf in der Gebietskrankenkasse. Diesmal dauert die Auskunft länger. Der Angestellte muss sich erst durch Gesetzesparagrafen wühlen. "Ja, die Firma hat richtig gehandelt. Zahlen muss sie die Spesen nur, wenn sie die Pflegebestätigung auch verlangt hat." Es gebe aber auch einen Ausweg. Frau kann sich eine Zeugenbestätigung ausstellen lassen: Vom Vater des Kindes zum Beispiel, von ihrer eigenen Mutter oder von anderen Personen, die eben aussagen, dass das Kind krank gewesen sei und die betroffene Mutter sich eben einen Pflegetag nehmen musste. Ist der Arbeitgeber mit dieser Zeugenbestätigung nicht zufrieden und drängt auf eine ärztliche Bestätigung, muss frau zwar nochmals in die Ordination latschen. Aber die 120 S Spesen, die der Arzt vielleicht verrechnet, muss dann die Firma blechen. Lydia Ninz