Durch die Mehrzweckstreifen wird dem Radverkehr auf der Fahrbahn ein eigener Bereich zugeordnet, der für eine Entflechtung von Auto- und Fahrradverkehr sorgt, ohne sie strikt zu trennen. Sie signalisieren den Autofahrern auffällig, diese Fläche möglichst für den Radverkehr freizuhalten. Im Bedarfsfall kann die gestrichelte Markierung abschnittsweise überfahren werden, etwa von Bussen oder Lkws. In Betracht kommen die Schutzstreifen vor allem dort, wo der Radverkehr auf Hauptverkehrsstraßen (z. B. Alserbachstraße) besser gesichert werden soll und wenn die Fahrbahnbreite für andere Anlagen nicht ausreicht.
+ Hohe Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich
+ Zügige Abbiegevorgänge an neuralgischen Punkten
+ Straßenquerungen auf Fahrbahnniveau
- Mitbenutzung durch andere Verkehrsteilnehmer (Busse)
- Überholvorgänge sind fast unmöglich
- Subjektiv empfundenes "Unwohlsein" bei dichtem oder schnellem Verkehr (DER STANDARD – Printausgabe, 27. Mai 2005)