Die Lidl-Anwälte hätten diese Aufforderung abgelehnt, allerdings eine letzte Prüfung angekündigt. Lidl bekomme nun noch ein paar Tage Zeit, "dann werden wir wohl gerichtliche Schritte einleiten", sagte Jennewein. Mit einer gerichtlichen Entscheidung sei dann binnen einiger Wochen zu rechnen.
Abmahnung
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte Lidl wegen des schnellen Ausverkaufs der Bahn-Billigtickets abgemahnt. In der geforderten Unterlassungserklärung soll sich der Discounter verpflichten, künftig nicht mehr damit zu werben, Fahrkarten der Bahn seien über einen längeren Zeitraum erhältlich. Das Unternehmen hätte wissen müssen, dass die Tickets schon nach wenigen Stunden ausverkauft sein würden. Kunden, die später gekommen seien, habe Lidl durch seine Werbung getäuscht. Der Discounter hatte für eine Reaktion Zeit bis zum 30. Mai.