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Lidl hat noch keine Unterlassungserklärung abgegeben. Eine Klage könnte folgen.

Foto: APA/dpa/dpaweb/Marijan Murat
Stuttgart - Dem deutschen Discounter Lidl droht nach dem Verkauf von Billigtickets der Deutschen Bahn eine Klage. Entgegen der Frist der Wettbewerbszentrale gab Lidl bis Montag keine Unterlassungserklärung ab, wie Susanne Jennewein von der Wettbewerbszentrale in Baden-Württemberg auf Anfrage sagte.

Die Lidl-Anwälte hätten diese Aufforderung abgelehnt, allerdings eine letzte Prüfung angekündigt. Lidl bekomme nun noch ein paar Tage Zeit, "dann werden wir wohl gerichtliche Schritte einleiten", sagte Jennewein. Mit einer gerichtlichen Entscheidung sei dann binnen einiger Wochen zu rechnen.

Abmahnung

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte Lidl wegen des schnellen Ausverkaufs der Bahn-Billigtickets abgemahnt. In der geforderten Unterlassungserklärung soll sich der Discounter verpflichten, künftig nicht mehr damit zu werben, Fahrkarten der Bahn seien über einen längeren Zeitraum erhältlich. Das Unternehmen hätte wissen müssen, dass die Tickets schon nach wenigen Stunden ausverkauft sein würden. Kunden, die später gekommen seien, habe Lidl durch seine Werbung getäuscht. Der Discounter hatte für eine Reaktion Zeit bis zum 30. Mai.

Die rund eine Million Bahnfahrkarten waren vor knapp zwei Wochen in den meisten der 2.600 deutschen Lidl-Filialen binnen Stunden ausverkauft gewesen. Neue Tickets für die Aktion, die eigentlich zehn Tage laufen sollte, wollte die Bahn nicht nachschieben. Verbraucherschützer hatten den Unternehmen deshalb irreführende Werbung vorgeworfen. (APA/AFP)