
So sieht sie aus, unsere neue Sozialversicherungskarte.
Die neue E-Card
Die Versicherungskarte soll den traditionellen Krankenschein endgültig ersetzen. Sie hat die Größe einer Scheckkarte, auf deren blassgrüner Vorderseite Name, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer verzeichnet sind. Auf der Rückseite der E-Card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Somit können mit der elektronischen Versicherungskarte auch ärztlicher Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz in Anspruch genommen werden. Die E-Card ist jederzeit verfügbar und zeitlich unbegrenzt für jeden Vertragsarzt gültig.
Datenschutz
Auf der neuen E-Card sind bisher nur administrative Daten, also Name, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer gespeichert. Die Karte gilt lediglich als Schlüsselkarte, sie sperrt also den Zugang zu Anwendungen, Dienstleistungen oder Daten für den Karteninhaber selbst oder für berechtigte Dritte (Ärzte) auf. Weiterführend können dann im System Daten, wie zum Beispiel der Krankenversicherungsträger des Patienten oder Rezeptgebührbefreiungen, eingesehen werden.
Umstellung in Praxen
Parallel zum Versand der neuen Chip-Karten werden natürlich auch die Arztpraxen mit den nötigen Lesegeräten ausgestattet. Schwierigkeiten mit der Umstellung sollte es hierbei keine geben. Mit Hilfe dieses Lesegerätes kann der Arzt die gespeicherten Daten auf seinem Bildschirm abrufen und die Behandlungen direkt mit der Sozialversicherung verrechnen.
E-Card auch als Bürgerkarte
Die neue Versicherungskarte wir von Behörden auch als amtliches Ausweisdokument im elektronischen Verwaltungsverfahren anerkannt, so zum Beispiel bei Behördengängen über das Internet. Diese elektronischen Wege sollen durch das Konzept der Bürgerkarte ermöglicht und gesichert werden.