Derzeit macht etwa Großbritannien, wo keine Kollektivvertragsverhandlungen üblich sind, umfassend Gebrauch von Ausnahmen. Gewerkschafter, Sozialdemokraten und Linke kritisieren dies als Missbrauch und verlangen ein Ende derartiger Bestimmungen. Auch das Europaparlament hat sich erst kürzlich dafür ausgesprochen, dass diese Ausnahmebestimmungen spätestens nach drei Jahren völlig wegfallen sollen.
Regierungen der EU Staaten sind uneins
Während Österreich gemeinsam mit Deutschland, Estland, Malta, der Slowakei und Großbritannien für die generelle Möglichkeit von Ausnahmen ("opt outs") eintritt, drängen Belgien, Frankreich, Finnland, Spanien und Griechenland auf ein Ende dieser Bestimmungen. Für bestimmte Branchen, in denen Bereitschaftsdienstzeiten üblich sind, wie etwa im Gesundheitswesen, wollen Österreich, Deutschland, Ungarn Polen, Lettland, die Slowakei, Spanien und Frankreich ganz ausdrücklich die Möglichkeit zu Ausnahmen von der Höchstarbeitszeit beibehalten, auch wenn in Wien betont wird, dass man nicht notwendigerweise darauf zurückgreifen muss. Österreich wird am Donnerstag durch Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) vertreten.
Einig sind sich nämlich die Minister im Grundsatz darüber, dass künftig inaktive Bereitschaftsdienstzeiten nur als Arbeitszeit gelten würden, wenn dies nationale Rechtsvorschriften extra vorsehen. In die Berechnung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit würde die inaktive Zeit aber nicht einberechnet. In Österreich wird befürchtet, dass andernfalls zusätzliche Posten im Gesundheitswesen geschaffen werden müssten. Hintergrund sind zwei Urteile des EU-Gerichtshofs in Luxemburg, wonach nach der aktuellen Regelung Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit angerechnet werden muss.
Durchrechnungszeitraum wird auf zwölf Monate angehoben