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Foto: APA/ARTINGER Guenter
Brüssel - In der Diskussion um flexiblere Arbeitszeiten kommen die zuständigen Wirtschafts- und Arbeitsminister der EU am Donnerstag zu einer wichtigen Sitzung zusammen. Der EU-Ministerrat will sich in Luxemburg auf eine Neufassung der umstrittenen EU-Arbeitszeitrichtlinie einigen. Strittigster Punkt ist die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Länder künftig Ausnahmen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden beibehalten dürfen.

Derzeit macht etwa Großbritannien, wo keine Kollektivvertragsverhandlungen üblich sind, umfassend Gebrauch von Ausnahmen. Gewerkschafter, Sozialdemokraten und Linke kritisieren dies als Missbrauch und verlangen ein Ende derartiger Bestimmungen. Auch das Europaparlament hat sich erst kürzlich dafür ausgesprochen, dass diese Ausnahmebestimmungen spätestens nach drei Jahren völlig wegfallen sollen.

Regierungen der EU Staaten sind uneins

Während Österreich gemeinsam mit Deutschland, Estland, Malta, der Slowakei und Großbritannien für die generelle Möglichkeit von Ausnahmen ("opt outs") eintritt, drängen Belgien, Frankreich, Finnland, Spanien und Griechenland auf ein Ende dieser Bestimmungen. Für bestimmte Branchen, in denen Bereitschaftsdienstzeiten üblich sind, wie etwa im Gesundheitswesen, wollen Österreich, Deutschland, Ungarn Polen, Lettland, die Slowakei, Spanien und Frankreich ganz ausdrücklich die Möglichkeit zu Ausnahmen von der Höchstarbeitszeit beibehalten, auch wenn in Wien betont wird, dass man nicht notwendigerweise darauf zurückgreifen muss. Österreich wird am Donnerstag durch Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) vertreten.

Einig sind sich nämlich die Minister im Grundsatz darüber, dass künftig inaktive Bereitschaftsdienstzeiten nur als Arbeitszeit gelten würden, wenn dies nationale Rechtsvorschriften extra vorsehen. In die Berechnung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit würde die inaktive Zeit aber nicht einberechnet. In Österreich wird befürchtet, dass andernfalls zusätzliche Posten im Gesundheitswesen geschaffen werden müssten. Hintergrund sind zwei Urteile des EU-Gerichtshofs in Luxemburg, wonach nach der aktuellen Regelung Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit angerechnet werden muss.

Durchrechnungszeitraum wird auf zwölf Monate angehoben

Einigkeit unter den EU-Staaten besteht auch darin, dass der Durchrechnungszeitraum von vier auf zwölf Monate angehoben wird, um zusätzlich Flexibilität zu schaffen. Diplomaten in Brüssel bezweifelt, dass am Donnerstag schon eine Einigung gelingt. Großbritannien als künftiges EU-Vorsitzland wolle das Dossier während seiner EU-Ratspräsidentschaft im nächsten Halbjahr auf Eis legen, heißt es. Somit dürfte die Arbeitszeitrichtlinie auch die nachfolgende österreichischen Präsidentschaft beschäftigen. (APA)