Wien - Der an der Universität Linz lehrende Zivilrechtprofessor Peter Rummel wird der Vorsitzende im Schiedsverfahren um die umstrittenen Klimt-Bilder, auf das sich die beteiligten Parteien Maria Altmann und Republik Österreich im Mai statt eines US-Gerichtsstreits geeinigt haben. Dies gaben die beiden bereits feststehenden Schiedsrichter, der von der Republik berufene Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien Walter Rechberger und der von Altmann nominierte Anwalt Andreas Nödl, in einer Aussendung bekannt.

Schiedsgericht konstituiert

Mit der am Dienstag getroffenen Entscheidung ist das Schiedsgericht konstituiert und wird seine inhaltliche Tätigkeit unverzüglich aufnehmen, hieß es in der Aussendung. Bis 1. November sollen durch das Schiedsgericht die umstrittenen Besitzverhältnisse an den Klimt-Bildern geklärt werden. Nach der Vereinbarung zwischen Altmann und der Republik - dieser Vereinbarung haben sich auch die Österreichische Galerie Belvedere und vier weitere Erben angeschlossen - ist das Urteil der Schiedsrichter "endgültig und ohne Recht auf Berufung". Keine der Parteien könne den Rechtstreit in den USA neu beginnen oder fortsetzen.

Jahrelanger Rechtsstreit

In dem schon jahrelang andauernden Rechtstreit zwischen Altmann und der Republik Österreich geht es um die Bilder "Adele Bloch-Bauer I", " Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Diese befanden sich im Besitz von Altmanns Onkel, dem jüdischen Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, und gelangten während der NS-Zeit in die Österreichische Galerie Belvedere.

Die vor den Nazis aus Österreich geflüchtete heute 89-jährige Altmann lebt in Los Angeles. Ihr Anwalt Randol Schoenberg hatte für Altmann im Jahr 2000 in den USA eine Klage gegen die Republik Österreich eingebracht, nachdem Altmann eine Klage in Österreich auf Grund des hohen Streitwerts aus Kostengründen nicht weiter verfolgen konnte. Nachdem der jahrelange Rechtsstreit um die Zuständigkeit der US-Gerichte vom US-Höchstgericht im Juni 2004 zu Gunsten der Klägerin Altmann entschieden wurde, sollten ab 1. November in erster Instanz die inhaltlichen Ansprüche geprüft werden. Laut der Vereinbarung wird nun stattdessen das Schiedsgericht entscheiden. (APA)