Betrifft: Standard-Bericht und -Kommentar über eine neue Verordnung des Innenministeriums betreffend "Sicherheitsüberprüfungen" in Ämtern und Privatfirmen ("Detektei Strasser", 6. April); zwei mit der Materie befasste Beamte erwidern.
Die Behauptung, es werde mit einer per 1. Mai 2000 in Kraft tretenden Verordnung den Sicherheitsbehörden ("der Stapo") ein neues Betätigungsfeld eröffnet, ist falsch. Wahr ist vielmehr, dass eine gesetzliche Regelung, die Sicherheitsüberprüfungen im Bereich hochsensibler Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt, seit dem 1. Mai 1993 in Geltung steht. Wahr ist ferner, dass diese Regelung durch eine Novelle am 1. September 1999 eine Einschränkung und Präzisierung erfahren hat, die ein transparentes Verfahren ermöglicht. Die nun im Mai in Kraft tretende Verordnung regelt (wie in der Novelle vorgesehen) den formalen Aufbau der Sicherheits- sowie der Zustimmungserklärung.

Grundlegende Voraussetzung dafür, dass eine Sicherheitsüberprüfung für ein Unternehmen stattfinden darf, ist, dass dieses Unternehmen über Informationen verfügt, die in den Schutzbereich des § 124 StGB fallen. Dieser Tatbestand wird auch als "wirtschaftlicher Landesverrat" bezeichnet. Die Überprüfung dient somit dem Schutz - nicht eines einzelnen Unternehmens, sondern vielmehr der österreichischen Wirtschaft als einem Rechtsgut der Allgemeinheit.

Geschützt wird der Vorsprung der österreichischen Wirtschaft im Bereich der technologischen Forschung und Entwicklung vor ausländischer "Auskundschaftung"; verhindert werden soll der Know-how-Verlust durch Wirtschaftsspionage. Im europäischen Vergleich finden sich ähnliche Regelungen jedenfalls in Deutschland, Großbritannien, Spanien, Italien, Finnland und in Frankreich.

Nichts "Skurriles"

Dass die im STANDARD-Bericht genannten Unternehmen an der Möglichkeit einer Sicherheitsüberprüfung wenig Interesse zeigen, ist nicht mit der "Skurrilität" der Regelung, sondern damit zu erklären, dass sie nicht in den Schutzbereich der Regelung fallen. Unternehmen des Technologiesektors, die sich - oft durch ebenso mühevolle wie kostspielige Forschung - einen Anteil am Weltmarkt gesichert haben, sind hingegen auf eine transparente Sicherheitsüberprüfung angewiesen.

Der Schutz vor Straftaten ist freilich kein neues Betätigungsfeld der Sicherheitsbehörden, sondern ihre ureigene Aufgabe.

Wenn hingegen Bericht und Kommentar des STANDARD die Vorstellung nahe legen, die Sicherheitsbehörden wollten sich dadurch ein Körberlgeld machen, indem sie zu privaten Detekteien in Konkurrenz treten, so wird das Wesen einer öffentlichen Aufgabe - im vorliegenden Fall: des Schutzes der österreichischen Wirtschaft vor Spionage - grundsätzlich verkannt. Nur wer einen Job anstrebt, der ihm Zugang zu im internationalen Vergleich hoch entwickelter Technologie eröffnet, kann von der Überprüfung betroffen sein.

Was ist also neu an der im Vorjahr geschaffenen Regelung? Eine Sicherheitsüberprüfung darf nur erfolgen, wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind: das Ersuchen eines - von der gesetzlichen Regelung erfassten - Unternehmens einerseits und die Zustimmung des Betroffenen andererseits. Die Sicherheitsbehörden überprüfen die Angaben des ersuchenden Unternehmens bezüglich des Vorliegens eines zu schützenden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses.

Das Verfahren beginnt mit einer Erklärung des Betroffenen selbst zu den für die Einschätzung seiner Verlässlichkeit maßgeblichen Umständen. Die Behörde ist strikt auf die Überprüfung der Angaben des Betroffenen beschränkt. Stellt die Sicherheitsbehörde eine Abweichung von den Angaben des Betroffenen fest, so hat sie diesem Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Man mag die Überprüfung der Lebensumstände eines Menschen für eine äußerst unsympathische Angelegenheit halten, wird der geschaffenen Regelung aber zugute halten müssen, dass sie beim Umgang mit der Privatsphäre der Betroffenen ein Maximum an Transparenz schafft. Künftig weiß jeder, der sich um einen Job im Hochtechnologie-Bereich bewerben will, genau, was auf ihn zukommt.

Albin Dearing ist Leiter der Gruppe Recht und Legistik im Innenministerium; Peter Dornstädter ist ebendort für die Koordination von Personen- und Objektschutz sowie die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen zuständig.