Bei den Beschwerden geht es im Wesentlichen um die Frage der - vom Bundeskommunikationssenat eingeräumten - Kurzberichterstattung des ORF über die T-Mobile Bundesliga und andere Fußball-Veranstaltungen. Der Fernsehsender ATVplus sieht durch diese Kurzberichte u.a. sein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt. Der Wert der über Sublizenzvertrag mit Premiere erworbenen Fernseh-Exklusivrechte sei dadurch im Wert gesunken, argumentiert ATVplus in seinem Antrag.
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Fußball-TV-Rechte beschäftigen den VfGH
Anträge von ATVplus und ORF auf Tagesordnung der Juni-Session
Die TV-Kurzberichterstattung über die österreichische
Fußball-Bundesliga beschäftigt jetzt den Verfassungsgerichtshof
(VfGH). Anträge von ATVplus und ORF stehen auf der Tagesordnung der
Juni-Session (6.-25. Juni). Ob in dieser Session eine Entscheidung
fällt, ist noch offen.
Der ORF hingegen hält die Möglichkeiten der Kurzberichterstattung
für zu wenig umfassend. Er bringt vor, dass er durch die Entscheidung
des Bundeskommunikationssenates u.a. im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf Rundfunkfreiheit verletzt sei. (APA)