Luxemburg - In den Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Europaparlament und den EU-Regierungen über die Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes in Europa sieht Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) derzeit viel "positive Dynamik". Der vorliegende Parlamentsentwurf der deutschen Sozialdemokratin Evelyne Gebhardt sei "eine vernünftige Arbeitsgrundlage, um am Ende des Tages zu einem Kompromiss zu kommen", sagte Bartenstein am Montag beim EU-Wettbewerbsrat in Luxemburg gegenüber Journalisten.

Annäherung

Positiv sei vor allem, dass sich die Positionen der EU-Institutionen annäherten, betonte der Minister. Für Österreich seien vor allem Ausnahmen von der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Glücksspiele wichtig. Auch eine Abgrenzung zu den EU-Richtlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern und zur Anerkennung von Berufsqualifikationen sei notwendig. Bei künftigen Kontrollen von Dienstleistern aus dem EU-Ausland müsse das Ziellandprinzip gelten, sagte Bartenstein. Dieses sieht vor, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuhalten sind.

Ansonsten müsste die EU-Dienstleistungsrichtlinie am so genannten "Herkunftslandprinzip" festhalten, betonte der Wirtschaftsminister. Die von Gebhardt stattdessen vorgeschlagene gegenseitige Anerkennung sei jedenfalls nahe an diesem Grundsatz.

EU-Chemikalienagentur soll gestärkt werden

Positiv beurteile Bartenstein auch die jüngsten Diskussionen zur EU-Chemikalienverordnung ("Reach"). "Ein guter Teil des Bedrohungspotenzials für die europäische chemische Industrie ist draußen." Österreich trete dafür ein, dass pro Chemikalie nur eine Registrierung erforderlich sei. Weiters müsse die Kompetenz der EU-Chemikalienagentur in Helsinki gestärkt werden. Die Dienstleistungs- und die Chemikalien-Richtlinie werden voraussichtlich in österreichischer EU-Präsidentschaft im nächsten Jahr zum Abschluss gebracht.

Eine Einigung zeichnet sich laut Bartenstein auch bei der Neufassung der gegenseitigen Berufsanerkennung in der EU ab. Bei Berufen, in denen in Österreich eine gewerbliche Qualifikation erforderlich ist, sollen künftig Anbieter aus dem EU-Ausland mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können. Für eine vorübergehende Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist künftig nur mehr eine Meldung im Zielland erforderlich. (APA)