Der Angeklagten waren schwere Nötigung und Brandstiftung sowie gefährliche Drohung, Verleumdung und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung vorgeworfen worden. Da durch den Brand keine Feuersbrunst verursacht werden sollte, sah der Schöffensenat von dem Vorwurf der Brandstiftung ab. Es habe sich nur um Sachbeschädigung gehandelt. Vom Vorwurf, die Todesliste verfasst zu haben, wurde die Umhauserin freigesprochen.
Langer Tatzeitraum
Ihre bisherige Unbescholtenheit, sowie die verminderte Zurechnungsfähigkeit und die Tatsache, dass es meist bei dem Versuch einer Tat geblieben war, kamen der Angeklagten zu Gute. Auch das Geständnis wurde als Milderungsgrund genannt. Erschwerend seien die Tatsachen, dass es sich um mehrere Verbrechen und Vergehen gehandelt habe, und dass mehrere Personen beeinträchtigt worden waren. Zudem wurde der Angeklagten der lange Tatzeitraum zur Last gelegt.
Acht Monate der Freiheitsstrafe seien unbedingt zu verbüßen, 16 Monate auf drei Jahre bedingt mit der Weisung sich einer psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. Zudem muss die Angeklagte 1.393,96 Euro an Privatbeteiligte bezahlen.
Umfangreiches Geständnis
Der Schöffensenat war davon ausgegangen, dass das ursprüngliche Geständnis der Angeklagten, das sie später widerrufen hatte, richtig war. Sie habe von sich aus erzählt und über Wissen verfügt, das nur ein Täter haben konnte, begründete der Richter das Urteil. Trotz der eingenommen Beruhigungsmittel sei die Angeklagte in der Lage gewesen, bei der Einvernahme die Fragen der Beamten zu beantworten.
Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer auf das umfangreiche 17-seitige Geständnis verwiesen. Wenn jemand aufgeregt sei, könne er sich nicht an so viele Details aus Akten erinnern. Die Angeklagte habe durch das mediale Interesse außerdem ihr Geltungsbedürfnis befriedigt. Der Verteidiger hatte erklärt, es gebe kein Motiv und keine Beweise dafür, dass seine Mandantin die ihr vorgeworfenen Taten begangen habe. Er hatte für einen Freispruch plädiert.