Die Verordnung trat Mitte Februar in Kraft. Danach müssen die Fluggesellschaften verschiedene Hilfen anbieten, wenn sich Flüge um mehr als zwei Stunden verspäten. Dazu gehört es beispielsweise, für Essen, Getränke und bei Bedarf auch für eine Unterkunft zu sorgen. Werden Flüge kurzfristig gestrichen oder können Passagiere wegen Überbuchung nicht mitgenommen werden, so steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Schadenersatz bis zu 600 Euro zu.
Fluglinien halten Verordnung für unwirksam
Gegen diese Rechte klagen der internationale Luftfahrtverband IATA, der 270 Airlines vertritt, sowie die Vereinigung europäischer Billigfluglinien ELFAA. Ihrer Ansicht nach ist die Verordnung schon aus verschiedenen formalen Gründen unwirksam. Zudem verstoße sie teilweise gegen internationales Luftfahrtrecht, und benachteilige die Fluglinien unverhältnismäßig. Die Billigfluglinien sehen sich zudem durch die festen, preisunabhängigen Schadenersatzsummen diskriminiert.