Graz - Bewegungsstudien an Leichen für die Verbesserung der Fahrzeugsicherheit haben unlängst an der TU Graz für Aufregung gesorgt. Nun hat sich die Ethikkommission der Medizinischen Universität dafür ausgesprochen. Noch nicht abgeschlossen ist die strafrechtliche Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft, ausständig ist auch noch die Beurteilung durch die Bioethik-Kommission des Bundeskanzleramtes.

Bedeutung für Gesundheitsvorsorge

In ihrer Stellungnahme hebt die Grazer Kommission die Bedeutung der Studien für die Gesundheitsvorsorge hervor. Bewegungsstudien an Toten erscheinen der Grazer Ethikkommission sowohl zum weiteren Erkenntnisgewinn als auch zur Neu- bzw. Weiterentwicklung und Validierung von physikalischen und mathematischen Modellen als "unverzichtbar".

Die Ergebnisse der geplanten Test hätten eine außerordentliche Bedeutung "im Hinblick auf die Verhinderung bzw. Verminderung des Schweregrades von unfallbedingten Verletzungen, sowie auf Analyse und Rekonstruktion von Unfallverläufen", heißt es in der Empfehlung. Es sollten jedoch nur Körper von Personen verwendet werden, die ihren Leichnam der Wissenschaft vermacht haben, bzw. solle die Zustimmung der Angehörigen eingeholt werden.

Strafrechtliche Beurteilung noch ausständig

Die Ethikkommission unter dem Vorsitz von Peter Rehak hat ihre Empfehlung mit Vorbehalt zum Ergebnis der Prüfung der bisher schon durchgeführten Tests durch die Staatsanwaltschaft Graz abgegeben. Diese hat ihre Erhebungen im Falle der vorgenommenen Unfalltest zwar abgeschlossen, die strafrechtliche Beurteilung, ob möglicherweise der Tatbestand der Störung der Totenruhe vorliegt, steht noch aus.

Ein Ergebnis, ob es zu einer Anklage der Verantwortlichen der Testreihe kommt oder ob die Sache erledigt ist, dürfte in den nächsten Wochen vorliegen. Auch die ebenfalls zu Rate gezogene Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes hat ihre Stellungnahme noch nicht abgegeben. (APA)