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Siegfried Kampl

Foto: AP/GERT EGGENBERGER
Es ist - oder wäre - übelste Anlassgesetzgebung. Darüber sind sich alle einig. Fast alle - bis auf den Betroffenen selbst und ein paar Versprengte im rechten Lager - sind sich aber auch darüber einig, dass der Kärntner Bundesrat Siegfried Kampl als Vorsitzender der Länderkammer verhindert werden muss. Notfalls mit einer Verfassungsänderung - also per Anlassgesetzgebung. Das ist zwar peinlich und für den Gurker Bürgermeister fast zu viel der Ehre, aber noch peinlicher wäre es, wenn Kampl tatsächlich am 1. Juli als Vertreter Kärntens turnusmäßig den Vorsitz im Bundesrat übernehmen würde.

Notwendige Einigung

Mit allen Vorbehalten haben sich SPÖ, ÖVP, Grüne und selbst das BZÖ nun dazu durchgerungen, eine Verfassungsänderung vorzunehmen - zähneknirschend. Besser wäre es natürlich, Kampl würde von sich aus verzichten. Tut er das nicht, soll er ausgehebelt werden. Die Methoden, um das zu erreichen, sind unterschiedlich - und der Streit darüber könnte doch noch einen Bundesratsvorsitzenden Kampl ermöglichen. Dann nämlich, wenn sich SPÖ und ÖVP nicht einigen. Dem ÖVP-Vorschlag haben bereits Grüne und BZÖ zugestimmt. Da für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, reicht das aber nicht aus. Der Antrag der ÖVP sieht vor, dass die Landtage einfach eine Umreihung ihrer Bundesräte vornehmen könnten. Kampl würde nach hinten gereiht, ein anderer Kärntner übernähme für ein halbes Jahr den Vorsitz. Aber Kampl bliebe im Bundesrat. Daran stößt sich die SPÖ.

Demokratiepolitische Bedenken

Außerdem, so argumentieren die Sozialdemokraten gegen den schwarzen Vorstoß, könnte eine Mehrheit im Landtag eine einzelne Fraktion überstimmen und deren Bundesräte umreihen. Und das sei demokratiepolitisch bedenklich. Der rote Gegenvorschlag: Jede Fraktion soll zu jeder Zeit eine Umreihung ihrer Bundesräte vornehmen oder diese zurückziehen können. Damit könnten Kampl und Gudenus in der Tat aus dem Bundesrat entfernt werden. Dieser Vorschlag ist aber bei Weitem bedenklicher, da er das Ende des freien Mandats bedeuten würde. Die Parteichefs oder Klubobleute könnten diese Möglichkeit leicht zur Disziplinierung ihrer Abgeordneten he^ranziehen. Stimmt einer etwa gegen die Parteilinie, könnte er von seiner Fraktion ohne viel Federlesens aus seinem Mandat entfernt werden. Das wirkt vor allem auch vorbeugend zur Einhaltung der Klubdisziplin. Das viel gerühmte freie Mandat wäre schlicht nicht mehr frei, wenn Abgeordnete jederzeit entlassen werden könnten. Und das sollte ein Kampl, so unangenehm er im Augenblick auch sein mag, den politischen Vertretern nicht wert sein. Verträglicher ist der Kompromiss, den Grüne und SPÖ gemeinsam ausverhandelt haben: Der Bundesrat könnte mit Zweidrittelmehrheit einen Vorsitzenden ablehnen. Die Grünen würden aber auch der ÖVP zustimmen. Hauptsache, Kampl wird verhindert. Aber nicht um jeden Preis. Kampl als Vorsitzender im Bundesrat wäre peinlich für Österreich. Manche Parteistrategen mögen jetzt überlegen: Für wen wäre Kampl peinlicher, für ÖVP oder SPÖ? Keine Frage, für die ÖVP und besonders für Kanzler Wolfgang Schüssel, auch wenn es die SPÖ war, die im Kärntner Landtag mit ihrer Zustimmung Kampl überhaupt ermöglicht hat. Die SPÖ sei gewarnt, dieses Kalkül in den Vordergrund zu stellen. Es würde ihr auf den Kopf fallen. Dann hätte sie bewiesen, dass sie nicht in Ansätzen staatstragend ist, sondern die Parteipolitik über alles stellt, auch zum Schaden des Landes. Ebenso wenig darf sich die ÖVP auf ihren Antrag zurückziehen und glauben, sie könnte der SPÖ die Schuld in die Schuhe schieben, wenn diese nicht brav Ja und Amen sagt. Es muss ein Kompromiss möglich sein, bei dem sich auch die Kanzlerpartei bewegt und dem politischen Gegner entgegenkommt. Sollte nur aus parteitaktischen Gründen keine Lösung gefunden werden, hat die Politik versagt. Dann hätte sie einen Kampl verdient. Das Land aber nicht. Und um das geht es. (DER STANDARD, Print, 8.6.2005)