Die Türkin war nach eigenen Angaben im Polizeigewahrsam an den Handgelenken aufgehängt und von Polizisten geprügelt worden. Sie sollte gestehen, ein Mitglied der verbotenen "Revolutionären Front der Volksbefreiungspartei"(DHKP/C) zu sein. Unter dem selben Vorwurf war übrigens im Vorjahr die österreichische Menschenrechtsaktivistin Sandra Bakutz in der Türkei inhaftiert, später aber freigelassen und auch freigesprochen worden.
Der Festnahme widersetzt
Die Regierung in Ankara wies die Vorwürfe bezüglich der Vorfälle 1995 zurück; sie machte geltend, die Frau habe sich ihrer Festnahme widersetzt. Davon konnte sie das Straßburger Gericht nicht überzeugen. Am Körper der Klägerin seien noch zwölf Tage nach ihrer Festnahme große Blutergüsse festgestellt worden, die auf Misshandlungen schließen ließen, heißt es in dem Urteil.
Letzte Verurteilung im Mai