Straßburg - Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Türkei wegen Folter verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am Dienstag einer Frau Recht, die 1995 im Zuge einer Polizeiaktion gegen mutmaßliche Mitglieder einer Linkspartei festgenommen und schwer misshandelt wurde. Ankara wurde angewiesen, der Klägerin 8000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Die Türkin war nach eigenen Angaben im Polizeigewahrsam an den Handgelenken aufgehängt und von Polizisten geprügelt worden. Sie sollte gestehen, ein Mitglied der verbotenen "Revolutionären Front der Volksbefreiungspartei"(DHKP/C) zu sein. Unter dem selben Vorwurf war übrigens im Vorjahr die österreichische Menschenrechtsaktivistin Sandra Bakutz in der Türkei inhaftiert, später aber freigelassen und auch freigesprochen worden.

Der Festnahme widersetzt

Die Regierung in Ankara wies die Vorwürfe bezüglich der Vorfälle 1995 zurück; sie machte geltend, die Frau habe sich ihrer Festnahme widersetzt. Davon konnte sie das Straßburger Gericht nicht überzeugen. Am Körper der Klägerin seien noch zwölf Tage nach ihrer Festnahme große Blutergüsse festgestellt worden, die auf Misshandlungen schließen ließen, heißt es in dem Urteil.

Letzte Verurteilung im Mai

Erst am 24. Mai war die Türkei vom Gerichtshof für Menschenrechte wegen des Todes eines Kurden verurteilt worden. Er wurde 1994 im Osten des Landes gemeinsam mit seiner Frau festgenommen. Einige Tage später wurde seine Leiche mit einer Schusswunde im Nacken und Spuren von Stockschlägen aufgefunden. Seine Frau versicherte, sie habe ihren Mann in der Nachbarzelle unter Folter schreien hören. (APA/AFP)