Bundesanwaltschaft legte Revision ein
Mzoudi war angeklagt, in Hamburg die späteren Terror-Flieger des 11. September 2001 unterstützt zu haben. Das dortige Oberlandesgericht hatte Mzoudi im Februar 2004 aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die deutsche Bundesanwaltschaft legte Revision ein.
Aus Sicht der Anklage gehörte Mzoudi seit Frühsommer 1999 zur Terrorzelle um den Todespiloten Mohammed Atta und unterstützte die Gruppe bei der Vorbereitung. Er habe finanzielle Angelegenheiten der Attentäter geregelt und ihnen auch eine Wohnung besorgt.
Erstmals ein Urteil in den USA rechtskräftig
Nach Meinung der ersten Instanz wurden die Anschläge aber nicht im Frühsommer 1999 in Hamburg geplant, sondern erst Ende des Jahres in Afghanistan. Dass Mzoudi später in die Pläne der Terror-Piloten eingeweiht wurde, hielt das Hamburger Gericht nicht für erwiesen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist endgültig. Damit ist erstmals ein Urteil zu den Anschlägen in den USA rechtskräftig.
Soll schnellstmöglich außer Landes
Hamburgs Innensenator Udo Nagel will den Marokkaner nun schnellstmöglich außer Landes haben: "Auch wenn es in einem Strafverfahren nicht bewiesen wurde, gilt Mzoudi für uns als Unterstützer einer Terrorvereinigung." Nun gelte seine Ausweisungsverfügung. Mzoudi müsse Deutschland innerhalb von zwei Wochen verlassen, sagte Nagel.
Mzoudi möchte Deutschland freiwillig verlassen
Der vom Vorwurf der Beihilfe zu den Attentaten vom 11. September 2001 freigesprochene Marokkaner Abdelghani Mzoudi will Deutschland freiwillig verlassen. "Er freut sich auf seine Familie und will so bald wie möglich nach Marokko reisen", sagte seine Anwältin Gül Pinar am Donnerstag in Karlsruhe nach der Urteilsverkündung des deutschen Bundesgerichtshofs. Er wolle freiwillig zurückreisen und müsse nicht abgeschoben werden. Gegen seine Abschiebung werde er daher auch keine Rechtsmittel einlegen.