Berlin - Die deutsche Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und eine große Anzahl von Belletristikverlagen haben sich erstmals auf Einkommens-Regelungen für Schriftsteller geeinigt. Beide Seiten unterschrieben am Donnerstag in Berlin eine entsprechende Vereinbarung über eine Beteiligung der Literaten am Verkaufserlös, die jedoch nicht für Sachbücher gilt.

Danach erhalten Schriftsteller für jedes verkaufte gebundene Buch zehn Prozent des Nettoverkaufspreises. Taschenbuch-Autoren bekommen bei bis zu 20.000 verkauften Exemplaren fünf Prozent. Bei größeren Verkaufserfolgen steigen die Vergütungen. Bei Verfilmungen oder Theateraufführungen ihrer Werke gehören den Autoren 60 Prozent der Einnahmen. Wird ihr Buch in eine andere Sprache übersetzt oder in ein Hörbuch umgewandelt, sind es 50 Prozent.

Vorbildwirkung?

Die deutsche Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, deren Haus zwischen beiden Seiten vermittelt hatte, nannte die Vergütungsregelung einen fairen Kompromiss: "Ich hoffe, dass dieser Durchbruch auch weiteren Bereichen der Kulturwirtschaft Mut macht, einen Kompromiss zu suchen". Das 2002 verabschiedete Urhebervertragsrecht sieht Vergütungsregelungen in allen Branchen der Kulturwirtschaft vor. Wegen unüberbrückbarer Differenzen ist es bislang zu keinen Vereinbarungen gekommen. (APA/AP)