Diskurs
Anstrengung - Von RAU
Nein, das NS-Verbotsgesetz muss nicht novelliert werden. Man muss nicht den "Zweifel" an Gaskammern als neuen Tatbestand einführen. Nein, es genügt, wie schon jetzt, das "Leugnen, gröbliche Verharmlosen oder Gutheißen der NS-Verbrechen" unter Strafandrohung zu stellen. Nur: Die Staatsanwaltschaft muss sich zu mehr intellektuellen Anstrengungen als bisher aufraffen. 1992 schrieb der bekannte Krone-Kolumnist "Staberl" eine Kolumne ("Methoden des Massenmordes"), in der er erklärte, nur "verhältnismäßig wenige Juden" seien vergast worden, die weitaus meisten in den Lagern seien erschlagen, erschossen worden, an Hunger und Seuchen zugrunde gegangen. Entscheidend war "Staberls" Zusatz, dies sei ja nicht anders gewesen als in den "Kriegsgefangenenlagern der Russen". Eine klare "gröbliche Verharmlosung der NS-Verbrechen". Die Staatsanwaltschaft unternahm damals nichts - offiziell aus Beweisnot. Aber man kann selbst diesen infam-abgefeimten Konstruktionen einschlägiger Herrschaften mit den Mitteln der Geschichtswissenschaft, der ordentlichen Recherche und ganz einfach mit schlichtem Fleiß beikommen. Man darf nur nicht sofort kapitulieren. (DER STANDARD, Printausgabe, 14.06.2005)