"Mzoudi wird morgen früh hier erscheinen und sagen, ob er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht", sagte der Vorsitzende Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht, Ernst-Rainer Schudt, am Dienstag. Nachdem der Bundesgerichtshof Mzoudis Freispruch bestätigt habe, könne er nun als Zeuge vorgeladen werden. Ob der als enger Freund Motassadeqs geltende Mzoudi am Mittwoch aussagen wird, war zunächst unklar. Nach Angaben von Motassadeqs Verteidiger Ladislav Anisic ist Mzoudi umfassend zur Aussage bereit. Dagegen sagte der Richter, Mzoudis Anwältin Gül Pinar habe erklärte, ihr Mandant wolle sich nicht äußern.
Der Bundesgerichtshof hatte vergangene Woche den Freispruch Mzoudis durch das Hanseatische Oberlandesgericht vom Oktober 2004 bestätigt. Die Hamburger Richter hatten ihn aus Mangel an Beweisen vom Verdacht der Unterstützung der Attentäter freigesprochen. Falls Mzoudi nun nicht freiwllig ausreist, was er nach Angaben seiner Anwältin plant, soll er abgeschoben werden.
Das Hamburger Gericht beschloss am Dienstag auch, die aus den USA überstellten Aussagen der mutmaßlichan Drahtzieher der Anschläge, Ramzi Binalshibh und Khalid Scheich Mohammed, als Beweismittel zuzulassen. Es sei nicht nachgewiesen, dass die Aussagen von Scheich Mohammed und Binalshibh unter Folter zustande gekommen seien, sagte der Richter. Die Akten enthielten entlastende Angaben in wesentlichen Punkten, aber der Angeklagte werde darin auch belastet. Ihre Verlesung sei angesichts des Inhalts zulässig und sogar geboten. Das Gericht sei sich der Folter-Problematik jedoch bewusst und werde dies bei der Beweiswürdigung berücksichtigen.
In den aus den USA übergebenen Unterlagen erklärt Binalshibh, Motassadeq sei nicht in die Planung der Anschläge verwickelt und nicht Mitglied der Hamburger Terrorzelle um den Todespiloten Mohammed Atta gewesen. Scheich Mohammed räumt ein, Motassadeq persönlich getroffen zu haben.