In der Auseinandersetzung um höhere Rundfunkgebühren in Deutschland wollen die ARD-Sender vor den Bundesverfassungsgericht ziehen. Das entschieden die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Senderanstalten am Dienstag in Bremen. Damit setzten sich im ARD-Führungsgremium die Chefs von WDR und NDR, Fritz Pleitgen und Jobst Plog, mit ihrer harten Haltung durch. Beide hatten sich bereits im Vorfeld öffentlich für den Gang nach Karlsruhe stark gemacht.

Konfrontationskurs

Mit ihrer Entscheidung für eine Verfassungsbeschwerde gehen die ARD-Intendanten auf Konfrontationskurs zu den Ministerpräsidenten der Länder. Die haben nach Einschätzung der ARD ihre Kompetenzen überschritten, als sie sich über die höhere Empfehlung der zuständigen unabhängigen Kommission KEF hinwegsetzten und sich auf eine Anhebung der monatlichen Gebühr um lediglich 88 Cent auf jetzt 17,03 Euro einigten.

Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber versicherte, das Gremium habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, doch gehe es "um die Grundwerte der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks." Das jüngste Verfahren der Gebührenfestsetzung weise Mängel auf, "die von der ARD nicht hingenommen werden können". Die ARD sei aber auch weiter ernsthaft daran interessiert, gemeinsam mit den Ländern auszuloten, wie die diesmal beanstandeten Mängel künftig verhindert werden könnten. (APA)