Vor der Presse gestand Sneddon dann ein, „in der Tat enttäuscht über dieses Urteil“ zu sein. Ob er berufen werde? „Kein Kommentar.“ Ob er das Gefühl habe, einen Kinderschänder laufen zu lassen? „Kein Kommentar.“ Ob sein Büro die Zeugen der Anklage besser auf den Prozess hätte vorbereiten müssen oder ob Sneddon selbst (und nicht sein Kollege Ron Zonen) das Schlussplädoyer hätte halten sollen, sind jetzt nur noch akademische Fragen.
Auch wenn der Jurist einen persönlichen Feldzug gegen den Popstar bestreitet, die Niederlage stellt den Tiefpunkt seiner Karriere dar. Versuchte der neunfache Vater doch schon vor zwölf Jahren, Jackson wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht zu stellen. Ein Vorhaben, das scheiterte, da sich die Belastungszeugen nach einer Millionenabfindung durch den Popstar weigerten, gegen Jackson auszusagen.