Es verpflichtete das Gremium, die Zeugenvernehmung solange fortzusetzen, bis der deutsche Bundespräsident das Parlament auflöst. Eine Begründung veröffentlichte das Gericht zunächst nicht. Sie soll noch nachgereicht werden. (Az.: 2 BvQ 18/02)
Vorzeitig beendet
Der Ausschuss hatte Anfang Juni mit den Stimmen von SPD und Grünen die Zeugenvernehmung wegen der für September erwarteten Bundestagswahl vorzeitig beendet. Die rot-grüne Koalition begründete dies damit, dass nur so der gesetzlich vorgeschriebene Sachstandsbericht über die Arbeit des Ausschusses rechtzeitig vorgelegt werden könne.
Union und FDP sahen ihr Minderheitenrecht verletzt und klagten. Sie werfen der Koalition vor, sie wolle damit unter anderem die ursprünglich für den 8. Juli geplante Aussage von Innenminister Otto Schily (SPD) verhindern, der die Visa-Politik des Auswärtigen Amtes in Berlin intern kritisiert hatte.