Wien - Der frühere BZÖ-Bundesrat Siegfried Kampl hat seine
Aussagen über die angeblich brutale "Naziverfolgung" nach 1945 stets
mit seinem persönlichen Schicksal bzw. dem Schicksal seines Vaters
begründet. Wie "News" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, war
Franz Kampl allerdings kein unschuldiges Opfer. Vielmehr wurde der
Landwirt und frühere NS-Ortsgruppenleiter nach dem Krieg wegen
Denunziation zu zehn Monaten Haft verurteilt.
Vier Monate Haft wegen Kampl
Franz Kampl hatte 1940 eine Frau nach dem so genannten
"Heimtückegesetz" angezeigt, weil sie Kritik an Adolf Hitler und den
Nationalsozialisten geübt hatte. Die damals 40-Jährige wurde
daraufhin zu vier Monaten Haft verurteilt. Später geriet Kampl, der
der NSDAP schon 1934 als "Illegaler" beigetreten war, wegen
"Schwarzschlachtens" und "Amtsehrenbeleidigung" mit der Partei in
Konflikt und wurde zur Wehrmacht einberufen.
Sohn: "Wusste nichts"
Nach dem Krieg wurde Kampl bis Juni 1947 in Wolfsberg interniert
und 1948 wegen der Denunziation verurteilt. Seine zehnmonatige
Haftstrafe musste er allerdings nicht antreten, da die Zeit im
Internierungslager angerechnet wurde. Siegfried Kampl wusste nach
eigenen Angaben bis vor Kurzem nichts von der Verurteilung seines
Vaters: "Als ich die Rede im Bundesrat hielt, war mir nicht bekannt,
dass mein Vater nach dem Krieg verurteilt worden ist." (APA)