Wien - Der frühere BZÖ-Bundesrat Siegfried Kampl hat seine Aussagen über die angeblich brutale "Naziverfolgung" nach 1945 stets mit seinem persönlichen Schicksal bzw. dem Schicksal seines Vaters begründet. Wie "News" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, war Franz Kampl allerdings kein unschuldiges Opfer. Vielmehr wurde der Landwirt und frühere NS-Ortsgruppenleiter nach dem Krieg wegen Denunziation zu zehn Monaten Haft verurteilt.

Vier Monate Haft wegen Kampl

Franz Kampl hatte 1940 eine Frau nach dem so genannten "Heimtückegesetz" angezeigt, weil sie Kritik an Adolf Hitler und den Nationalsozialisten geübt hatte. Die damals 40-Jährige wurde daraufhin zu vier Monaten Haft verurteilt. Später geriet Kampl, der der NSDAP schon 1934 als "Illegaler" beigetreten war, wegen "Schwarzschlachtens" und "Amtsehrenbeleidigung" mit der Partei in Konflikt und wurde zur Wehrmacht einberufen.

Sohn: "Wusste nichts"

Nach dem Krieg wurde Kampl bis Juni 1947 in Wolfsberg interniert und 1948 wegen der Denunziation verurteilt. Seine zehnmonatige Haftstrafe musste er allerdings nicht antreten, da die Zeit im Internierungslager angerechnet wurde. Siegfried Kampl wusste nach eigenen Angaben bis vor Kurzem nichts von der Verurteilung seines Vaters: "Als ich die Rede im Bundesrat hielt, war mir nicht bekannt, dass mein Vater nach dem Krieg verurteilt worden ist." (APA)