Der Universitäts-Rat stellt zu dem Endbericht einer vom Wissenschaftsministerium einberufenen Arbeitsgruppe über die Elite-Uni "kritische Fragen": Wenn die Finanzierung nicht zu Lasten bestehender Universitäten gehen solle, wie es in dem Endbericht heißt, "zu wessen Lasten dann?" Sollten in den Budgets Zusatzmittel vorhanden sein, will das Gremium wissen, "warum dann die bestehenden Universitäten finanziell ausgehungert werden?" Der Uni-Rat will weiters wissen, warum das AIAST "nicht auch dem von der Regierung so hochgelobten Universitätsgesetz (UG) 2002 unterstellt" werde, insbesondere den Pflichten zu Berichterstattung, Leistungsvereinbarung etc.?
"Unzulässige Ungleichbehandlung"
Hinterfragt wird weiters, ob nicht eine "verfassungsrechtlich unzulässige Ungleichbehandlung" zwischen einem neu zu gründenden lastenfreien AIAST und den mit der Bürde von Altlasten jeder Art wie unkündbare Beamte, unkündbare Mietverträge mit der Bundesimmobiliengesellschaft belasteten UG-2002-Universitäten bestehe. Im Endbericht der Arbeitsgruppe heißt es, dass Studiengebühren nur für die Lehrleistung zu bezahlen seien. Der Uni-Rat der Akademie fragt deshalb, warum diese Regelung von jener an den Universitäten gepflogenen abweiche. Schließlich will man wissen, wie vermieden werden kann, dass - bedingt durch die herrschende Finanznot - schlecht bezahltes Lehrpersonal von den Universitäten zum AIAST abwandert.