Grafik: APA, Quelle: BMBWK

Wien - Mit dem "Austrian Institute of Advanced Science and Technology" (AIAST) soll in den kommenden Jahren ein "Leuchtturm mit europäischer Strahlkraft" aus dem Boden gestampft werden. Eine vom Bildungsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe hat kürzlich einen Endbericht über ihre rund halbjährige Arbeit über das vom Wiener Experimentalphysiker Anton Zeilinger und dem Wiener Chemiker Peter Schuster vorgeschlagene Projekt einer Graduierten-Forschungseinrichtung vorgelegt. Darin wird ein Ausdruck tunlichst vermieden: "Elite-Universität". Stattdessen wird von einer "Exzellenz-Universität" gesprochen. Im Folgenden die Eckpunkte des Arbeitspapiers.

Am AIAST soll ab 1. Oktober 2006 "Forschung auf höchstem Niveau" betrieben werden. Die "enge Zusammenarbeit von renommierten Senior Scientists mit jungen Talenten" garantiere eine "hervorragende Ausbildung von PhD-Studierenden und Post-Docs". Anfangs sollen zehn Forschergruppen mit je fünf Wissenschaftlern an der neuen Einrichtung arbeiten. Im Vollausbau nach zehn Jahren sind 25 bis 30 Gruppen mit insgesamt etwa 500 Forschern geplant. Inhaltlich soll zunächst in den Naturwissenschaften und der Mathematik gearbeitet werden, später auch in anderen wissenschaftlichen Disziplinen. Auch die Erschließung neuer Forschungsfelder ist geplant.

Ein einiziger Standort

Das AIAST soll an einem einzigen Standort untergebracht werden, der allerdings noch nicht fixiert ist. Laut Zeilinger werden derzeit Vorschläge von Bundesländern, die an der Ansiedlung der Elite-Uni interessiert sind, erwartet. Angestrebt wird eine (im Bericht nicht näher definierte) Zusammenarbeit mit Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen sowie die Gründung von "Spin-Offs".

Die einmaligen Gesamt-Investitionskosten bis zum Vollausbau des AIAST werden auf 80 Mio. Euro geschätzt (inklusive 30 Mio. Euro Laborausstattung, aber ohne Grundstückskosten). Die laufenden Kosten werden im ersten Jahr mit 22 Mio. Euro beziffert, danach steigen sie bis zum sechsten Jahr auf 45 Mio. Euro jährlich und betragen im Endausbau 70 Mio. Euro jährlich. Aufgebracht werden sollen die Mittel durch Bund, Länder, Gemeinden, Unternehmen und Private bzw. die Einwerbung von Fördermitteln (etwa durch den FWF oder europäische Einrichtungen) und Drittmitteln. Die AIAST-Finanzierung soll "in keiner Weise zu Lasten der bestehenden Universitäten oder anderer wissenschaftlicher Einrichtungen" gehen.

Eigenes Gesetz nötig

Für die Errichtung des AIAST ist ein eigenes Gesetz nötig, es wird also nicht den bisherigen Regelwerken (Universitätsgesetz 2002 oder Universitäts-Akkreditierungsgesetz) unterworfen. Recht klar sind schon die Vorstellungen über die Organisation: Geführt wird das AIAST von einem Präsidenten, der von einem Aufsichtsrat bestellt wird. Auf Vorschlag des Präsidenten setzt das Aufsichtsgremium außerdem einen Verwaltungsdirektor ein. Weitere Gremien: Ein wissenschaftlicher Beirat und in der Startphase ein Gründungskomitee.

Der Zugang zum AIAST ist beschränkt: Studium und Forschung sind nur für "besonders qualifizierte Studierende" zugänglich, nur die besten Bewerber werden ausgewählt. Voraussetzung ist mindestens ein Studienabschluss. Studiengebühren sind für die Lehrleistungen zu bezahlen, Stipendien vorgesehen. Für ihre Forschungstätigkeit sollen PhD-Studierende und Post-Docs Dienstverhältnisse bekommen. (APA)