Wien - Ein Gefängnisausbruch ist strafrechtlich nicht relevant, sofern dabei nicht andere Delikte begangen werden. Spektakuläre Fluchtversuche gibt es immer wieder:

Erst Mittwoch gab ein krebskranker Häftling (Bankraub) beim Krankenhausbesuch in Wien Fersengeld. Der 55-jährige Deutsche hatte seinen Aufpasser mit Valium im Kaffee außer Gefecht gesetzt. Vergangenen Sonntag überwanden zwei rumänische U-Häftlinge (Bankraubverdacht) in St.Pölten die Gefängnismauern. Unbekannte hatten außen eine Leiter platziert und ein Gitternetz zerschnitten. Einer der Ausbrecher wurde gefasst.

Mitte April spazierte mit Hilfe eines falschen Anwaltes ein mutmaßlicher Geldfälscher aus der U-Haft in Wien.

In der Kiste

Einfallsreichtum bewies vor einem Jahr der wegen Mordes verurteilte Wolfgang Ott in Graz-Karlau. Er wollte sich in einer Kiste aus dem Gefängnis tragen lassen, der Graf-von-Monte-Christo-Trick flog knapp vor der Freiheit auf.

Tibor Foco, damals wegen Mordes verurteilt, nützte 1995 einen Ausgang an die Universität Linz. Seine Flucht war genau geplant, selbst ein Motorrad stand bereit. Foco ist bis heute untergetaucht, die Justiz bietet ihm für einen neuen Prozess freies Geleit. (simo, DER STANDARD Printausgabe, 18./19.06.2005)